Mit dem Ziel, Steuererleichterungsverfahren für Investoren in der Europäischen Union zu rationalisieren und zu beschleunigen, hat die Europäische Kommission den FASTER-Vorschlag vorgelegt. Die Initiative zielt darauf ab, die derzeit geltenden umständlichen und nicht harmonisierten Prozesse anzugehen, die häufig grenzüberschreitende Investitionen abschrecken und Raum für betrügerische Aktivitäten lassen.
Wenn ein EU-Bürger derzeit in Wertpapiere in einem anderen Mitgliedsstaat investiert, unterliegt er der Quellensteuer im Herkunftsland. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, müssen Anleger eine Rückerstattung der zu viel einbehaltenen Steuern beantragen. Die bestehenden Reparaturverfahren sind jedoch komplex, basieren auf Papierdokumenten und variieren von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, was Investoren abschreckt und Betrügern die Möglichkeit gibt, das System auszunutzen.
Im Rahmen des FASTER-Vorschlags können die Mitgliedstaaten zwischen der Einführung eines Systems der „Entlastung an der Quelle“ oder eines Systems der „schnellen Erstattung“ wählen. Diese Optionen zielen darauf ab, die Quellensteuerentlastung für Anleger zu beschleunigen und zu vereinfachen und grenzüberschreitende Investitionen innerhalb der EU zu fördern. Darüber hinaus werden mit dem Vorschlag Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Steuermissbrauch, insbesondere in Fällen wie Cum-Ex-Betrug, eingeführt.
Kernelemente des Vorschlags
Digitale Aufenthaltsbescheinigung (eTRC): Mit dem Vorschlag wird eine harmonisierte digitale Aufenthaltsbescheinigung eingeführt, um den Prozess der Überprüfung der Ansässigkeit für Steuerzwecke zu rationalisieren. Dieses digitale Zertifikat wird das derzeitige Papiersystem ersetzen, wodurch der Verwaltungsaufwand verringert und die Effizienz verbessert wird. Meldepflichten für Finanzintermediäre: Finanzintermediäre müssen sich in einem nationalen Register für Finanzintermediäre registrieren lassen und relevante Informationen zu Dividenden- und Zinszahlungen melden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Transparenz zu stärken und Steuermissbrauch zu verhindern. Quellensteuerbefreiung und schnelle Rückerstattungsverfahren: Die Mitgliedstaaten können sich für die Einführung eines Quellensteuerbefreiungssystems oder eines schnellen Rückerstattungssystems entscheiden, um den Prozess der Quellensteuerbefreiung für Anleger zu beschleunigen. Ziel dieser Verfahren ist es, Verzögerungen und Verwaltungsaufwand für Anleger zu reduzieren.
Erwartete Auswirkungen und nächste Schritte
Die Kommission schätzt, dass die FASTER-Initiative zu Einsparungen von rund 5,2 Milliarden Euro pro Jahr für Investoren aus der EU und aus Drittstaaten führen könnte. Der Vorschlag wird derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft. Die Mitgliedstaaten werden die neuen Regeln voraussichtlich bis 2027 in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen.
Die FASTER-Initiative stellt einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung und Vereinfachung der Verfahren zur Quellensteuererleichterung in der EU dar. Durch die Förderung grenzüberschreitender Investitionen und die Stärkung der Transparenz soll mit dem Vorschlag ein anlegerfreundlicheres Umfeld geschaffen und gleichzeitig Steuermissbrauch und Steuerhinterziehung im Finanzsektor bekämpft werden.
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