Die EU-Gesetzgeber haben sich vorläufig darauf geeinigt, die EU-Vorschriften zur Verhinderung der Verschmutzung durch Schiffe in europäischen Meeren zu aktualisieren und sicherzustellen, dass Verstöße mit Geldstrafen drohen.
Am Donnerstag einigten sich die Verhandlungsführer des Parlaments und des Rates informell darauf, das bestehende Verbot der Einleitung von Ölverschmutzungen von Schiffen auf Abwasser und Abfälle auszuweiten.
Verbot weiterer Arten von Verschüttungen von Schiffen
Gemäß der Vereinbarung umfasst die aktuelle Liste der Stoffe, deren Einleitung aus Schiffen verboten ist, wie etwa Kohlenwasserstoffe und schädliche flüssige Stoffe, nun auch die Einleitung von Abwasser, Abfall und Rückständen aus Wäschern.
Den Abgeordneten gelang es, eine Verpflichtung der EU zu erreichen, die Regeln fünf Jahre nach ihrer Umsetzung in nationales Recht zu überprüfen, um zu beurteilen, ob Meeresplastikmüll, der Verlust von Containern und das Verschütten von Plastikpellets von Schiffen ebenfalls mit Sanktionen belegt werden sollten.
Robustere Verifizierung
Die Abgeordneten versicherten, dass die EU-Länder und die Kommission nach Warnungen des europäischen Satellitensystems zur Erkennung von Ölverschmutzungen und Schiffen, CleanSeaNet, mehr über Verschmutzungsvorfälle, bewährte Verfahren zur Bekämpfung der Verschmutzung und Folgemaßnahmen kommunizieren würden. Um zu verhindern, dass sich illegale Einleitungen ausbreiten und somit unentdeckt bleiben, sieht der vereinbarte Text eine digitale Überwachung aller hochzuverlässigen CleanSeaNet-Warnungen vor und zielt darauf ab, mindestens 25 % davon durch die zuständigen nationalen Behörden zu überprüfen.
Wirksame Sanktionen
Die EU-Länder müssen wirksame und abschreckende Bußgelder für Schiffe einführen, die gegen diese Regeln verstoßen, während strafrechtliche Sanktionen in separaten Rechtsvorschriften geregelt sind. Die Abgeordneten stimmen bereits mit den EU-Regierungen überein. letzter November. Einer vorläufigen Vereinbarung zufolge sollten die EU-Länder die Sanktionen nicht so niedrig ansetzen, dass dadurch ihre abschreckende Wirkung nicht gewährleistet wäre.
Zitat
Der EP-Berichterstatter Marian-Jean Marinescu (EVP, Rumänien) sagte: „Um die Gesundheit unserer Meere zu gewährleisten, sind nicht nur Rechtsvorschriften, sondern auch eine strikte Durchsetzung erforderlich.“ Die Mitgliedstaaten dürfen ihrer Pflicht zum Schutz unserer Meeresumwelt nicht nachkommen. Um illegale Einleitungen wirksam zu verhindern, müssen wir konzentrierte Anstrengungen unternehmen und fortschrittliche Technologien wie Satellitenüberwachung und Vor-Ort-Inspektionen einsetzen. Sanktionen müssen die Schwere dieser Straftaten widerspiegeln und eine tatsächliche abschreckende Wirkung haben. Unser Bekenntnis ist klar: sauberere Meere, strengere Rechenschaftspflicht und eine nachhaltige maritime Zukunft für alle.
Nächste Schritte
Die vorläufige Vereinbarung muss noch von Rat und Parlament genehmigt werden. Die EU-Länder haben 30 Monate Zeit, die neuen Regeln in ihr nationales Recht umzusetzen und sich auf deren Umsetzung vorzubereiten.
Hintergrund
Die Einigung über die Überarbeitung der Schiffsverschmutzungsrichtlinie ist Teil des Pakets zur Sicherheit des Seeverkehrs, das die Kommission im Juni 2023 vorgelegt hat. Ziel des Pakets ist die Modernisierung und Stärkung der EU-Meeresvorschriften zur Sicherheit und Gefahrenabwehr.
Ursprünglich veröffentlicht in The European Times.
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