Die Wahlkommission veröffentlichte am Sonntag neue Daten über Wahlanleihen, die sie dem Obersten Gerichtshof in versiegelten Umschlägen vorgelegt hatte und die später aufgefordert wurden, sie öffentlich zugänglich zu machen.
Es wird angenommen, dass sich diese Angaben auf den Zeitraum vor dem 12. April 2019 beziehen. Einzelheiten zu Wahlanleihen nach diesem Datum wurden letzte Woche vom Wahlgremium veröffentlicht.
Politische Parteien hätten Daten zu Wahlanleihen in versiegelter Hülle eingereicht, wie in der einstweiligen Verfügung des Obersten Gerichtshofs vom 12. April 2019 angeordnet, teilte das Wahlgremium in einer Erklärung mit.
– Sprecher ECI (@SpokespersonECI) 17. März 2024
„Die so von politischen Parteien erhaltenen Daten wurden beim Obersten Gerichtshof hinterlegt, ohne versiegelte Umschläge zu öffnen. Gemäß der Anordnung des Obersten Gerichtshofs vom 15. März 2024 hat die Kanzlei des Obersten Gerichtshofs physische Kopien zusammen mit einer digitalisierten Aufzeichnung derselben zurückgegeben ein USB-Stick in versiegelter Hülle. Die Wahlkommission von Indien hat heute die in digitalisierter Form aus dem Register des Obersten Gerichtshofs zu Wahlanleihen erhaltenen Daten auf ihre Website hochgeladen“, sagte EC.
Die vollständige Liste finden Sie hier
Erstveröffentlichung: 17. März 2024 | 15:19 Uhr IST