Ziel der überarbeiteten Verordnung ist es, die Ein- und Ausfuhr von Schusswaffen in die EU transparenter und nachvollziehbarer zu machen und so das Risiko des Handels zu verringern. Nach den aktualisierten und stärker harmonisierten Vorschriften werden alle Importe und die überwiegende Mehrheit der Exporte von Schusswaffen für den zivilen Gebrauch einer strengeren Überwachung unterliegen, ohne den Handel zu beeinträchtigen.
Elektronische Lizenz
Mit den Vorschriften wird ein EU-weites elektronisches Lizenzierungssystem (ELS) für Hersteller und Händler eingeführt, das überwiegend papierbasierte nationale Systeme ersetzt. Die zuständigen Behörden müssen vor der Erteilung einer Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigung das zentrale System überprüfen, in dem alle Ablehnungen gespeichert sind. Die Mitgliedstaaten werden dieses elektronische System einführen oder ihre nationalen digitalen Systeme in das ELS integrieren, um eine bessere Überwachung und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden zu gewährleisten. Die Kommission wird das ELS innerhalb von zwei Jahren einrichten und die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, alle erforderlichen Daten einzugeben und ihre Systeme zu verbinden.
Jahresbericht
Um die Transparenz zu erhöhen, haben die Verhandlungsführer des EP erreicht, dass die Kommission einen jährlichen öffentlichen Bericht über den Import und Export von Schusswaffen für den zivilen Gebrauch auf der Grundlage nationaler Daten erstellt. Der Bericht muss unter anderem die Anzahl der erteilten Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, deren Zollwert auf EU-Ebene sowie die Anzahl der Ablehnungen und Beschlagnahmungen enthalten.
EU-Kennzeichnung und vorübergehende Bewegungen
Die überarbeitete Verordnung würde Händler und Hersteller außerdem dazu verpflichten, importierte Waffen und ihre wesentlichen Komponenten, die auf dem EU-Markt verkauft werden, zu kennzeichnen. Dadurch wird die Rückverfolgbarkeit verbessert und sogenannte „Geisterpistolen“ vermieden, bei denen es sich um Schusswaffen handelt, die aus nicht gekennzeichneten Komponenten zusammengesetzt werden.
Zitat
Bernd Lange (S&D, DE), Vorsitzender des Internationalen Handelsausschusses und Berichterstatter, sagte: „Die Kontrollen beim Import und Export von Handfeuerwaffen, also Pistolen und Gewehren, sind nach wie vor unzureichend.“ In Lateinamerika beispielsweise kommen bei vielen illegalen Aktivitäten und Schießereien aus Europa geschmuggelte Handfeuerwaffen zum Einsatz; Es war höchste Zeit, die unzureichenden Regeln zu überarbeiten. Insbesondere für den Export sorgte das Parlament dafür, dass alle Schusswaffen für den zivilen Gebrauch den neuen Regeln und verbesserten Kontrollmechanismen unterliegen. Durch das elektronische Überwachungssystem wird auch der Endgebrauch von Schusswaffen transparenter und nachvollziehbarer. Wie in den Dual-Use-Verordnungen sind diese Mechanismen unerlässlich, um beim Handel mit sensiblen Gütern Transparenz zu gewährleisten und Missbrauch einzudämmen.
Nächste Schritte
Parlament und Rat müssen nun endgültig grünes Licht für die vorläufige Einigung geben. Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Hintergrund
Nach Terroranschlägen in Europa im letzten Jahrzehnt und mit dem Ziel, die organisierte Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, legte die Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Aktualisierung der EU-Verordnungen zu Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Schusswaffen vor. Schätzungen zufolge gibt es in der EU derzeit rund 35 Millionen illegale Schusswaffen in Zivilbesitz, was 56 % der geschätzten Gesamtzahl an Schusswaffen entspricht, und rund 630.000 Schusswaffen werden im Schengener Informationssystem als gestohlen oder verloren aufgeführt. nach Angaben der Kommission.
Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Überarbeitung dieser Gesetzgebung und dem Export von Schusswaffen für militärische Zwecke in die Ukraine.
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Ursprünglich veröffentlicht in The European Times.
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