Das Parlament hat am Mittwoch mit 336 Stimmen bei 242 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz angenommen, dem ersten speziellen EU-Gesetz zu Böden.
Die Abgeordneten unterstützen das Gesamtziel, bis 2050 gesunde Böden zu haben, im Einklang mit dem EU-Ziel „Null Schadstoff“ und der Notwendigkeit einer harmonisierten Definition der Bodengesundheit sowie eines umfassenden und kohärenten Überwachungsrahmens zur Förderung einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und Sanierung kontaminierter Standorte.
Das neue Gesetz wird die EU-Länder dazu verpflichten, zunächst die Gesundheit aller Böden auf ihrem Territorium zu überwachen und dann zu bewerten. Nationale Behörden können auf nationaler Ebene die Bodendeskriptoren anwenden, die die Bodeneigenschaften jedes Bodentyps am besten veranschaulichen.
Die Abgeordneten schlagen eine fünfstufige Klassifizierung zur Beurteilung der Bodengesundheit vor (hoher, guter, mäßiger ökologischer Zustand, degradierte und kritisch degradierte Böden). Böden mit gutem oder hohem ökologischem Zustand gelten als gesund.
Kontaminierte Böden
Nach Angaben der Kommission gibt es in der EU schätzungsweise 2,8 Millionen potenziell kontaminierte Standorte. Die Abgeordneten unterstützen die Forderung, spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie eine öffentliche Liste solcher Standorte in allen EU-Ländern zu erstellen.
Die EU-Länder müssen außerdem kontaminierte Standorte untersuchen, bewerten und sanieren, um unannehmbaren Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufgrund von Bodenverunreinigungen zu begegnen. Die Kosten müssen nach dem Verursacherprinzip von den Verursachern getragen werden.
Zitat
Nach der Abstimmung sagte Berichterstatter Martin HOJSÍK (Renew, SK): „Wir sind endlich kurz davor, einen gemeinsamen europäischen Rahmen zum Schutz unserer Böden vor Verschlechterung zu erreichen.“ Ohne gesunde Böden wird es kein Leben auf diesem Planeten geben. Der Lebensunterhalt der Landwirte und die Lebensmittel auf unserem Tisch hängen von dieser nicht erneuerbaren Ressource ab. Deshalb liegt es in unserer Verantwortung, den ersten EU-weiten Rechtsakt zur Überwachung und Verbesserung der Bodengesundheit zu verabschieden.“
Nächste Schritte
Das Parlament hat seinen Standpunkt nun in erster Lesung angenommen. Das Dossier wird vom neuen Parlament nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni weiterverfolgt.
Hintergrund
Schätzungen zufolge befinden sich etwa 60–70 % der europäischen Böden aufgrund von Problemen wie der Stadterweiterung, niedrigen Flächenrecyclingraten, der Intensivierung der Landwirtschaft und dem Klimawandel in einem ungesunden Zustand. Nach Angaben der Kommission sind degradierte Böden die Hauptursachen für Klima- und Biodiversitätskrisen und verringern die Bereitstellung wichtiger Ökosystemdienstleistungen, was die EU jährlich mindestens 50 Milliarden Euro kostet.
Diese Gesetzgebung entspricht den Erwartungen der Bürger, die biologische Vielfalt, die Landschaft und die Ozeane zu schützen und wiederherzustellen und die Umweltverschmutzung zu beseitigen, wie sie in den Vorschlägen 2(1), 2(3) und 2(5) der Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas zum Ausdruck kommen .
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