Brüssel, [Current Date] – Der Europäische Rat hat beschlossen, seine umfassenden Sanktionen gegen Russland aufgrund der anhaltenden Aggression und destabilisierenden Maßnahmen Russlands in der Ukraine um weitere sechs Monate zu verlängern. Diese Maßnahmen, die 2014 eingeleitet und nach der russischen Aggression im Februar 2022 verschärft wurden, bleiben bis zum 31. Januar 2025 in Kraft.
Diese Sanktionen gehören zu den besten Reaktionen, die die EU je entwickelt hat. Sie betreffen Bereiche wie Handel, Finanzen, Technologie, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Industrie, Transport und Luxusgüter. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist das Verbot der Einfuhr oder Weitergabe von Öl und bestimmten Erdölprodukten aus Russland in die EU. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Einnahmen zur Finanzierung militärischer Aktivitäten.
Finanzielle Isolation und Medienbeschränkungen
Ein Aspekt der Sanktionen ist die finanzielle Isolierung der Wirtschaft. Mehrere große russische Banken wurden vom SWIFT-Zahlungssystem abgekoppelt, um Transaktionen und wirtschaftliche Stabilität in Russland zu stören. Darüber hinaus hat die Europäische Union Maßnahmen gegen vom Kreml unterstützte Medien ergriffen, die eine Rolle bei der Verbreitung von Informationen spielen, und ihnen ihre Sendelizenzen entzogen, um die Verbreitung irreführender Darstellungen in ganz Europa einzuschränken.
Darüber hinaus sind die Sanktionen so konzipiert, dass sie flexibel und widerstandsfähig gegen Umgehungsversuche sind. Es wurden spezielle Strategien implementiert, um Versuche, die auferlegten Beschränkungen zu umgehen, zu erkennen und zu verhindern. So wird sichergestellt, dass die Sanktionen über einen bestimmten Zeitraum wirksam bleiben.
Fortgesetzte Verstöße und internationales Recht
Der Europäische Rat hat betont, dass die Aufrechterhaltung dieser Sanktionen gerechtfertigt ist, da Russland weiterhin gegen das Völkerrecht verstößt, insbesondere gegen das Gewaltverbot. Diese Maßnahmen stellen einen Verstoß gegen Standards und Verantwortlichkeiten dar, der eine anhaltende und möglicherweise verschärfte Reaktion der Weltgemeinschaft rechtfertigt.
Historische. Erweiterungsmaßnahmen
Die ersten Sanktionen wurden mit dem Beschluss 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 als Reaktion auf Russlands Vorgehen in der Ukraine, wie etwa die Annexion der Krim, verhängt. Im Laufe der Zeit wurden diese Maßnahmen erweitert und umfassen nun eine ganze Reihe von Maßnahmen. Zusätzlich zu den sektorbezogenen Sanktionen hat die EU Kontrollen für den Wirtschaftsverkehr mit der Krim, Sewastopol und Gebieten in den ukrainischen Regionen Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja verhängt, die nicht unter staatlicher Kontrolle stehen.
Gegen verschiedene mit den Aktionen in Verbindung stehende Personen und Organisationen wurden Sanktionen wie das Einfrieren von Vermögenswerten und die Verhängung von Reisebeschränkungen verhängt.
Seit dem 24. Februar 2022 hat die EU als Reaktion auf die groß angelegte Invasion Russlands in der Ukraine 14 Sanktionen verhängt. Diese Maßnahmen sind besonders umfangreich und intensiv und spiegeln den Ernst der Lage und das Engagement der EU bei der Bekämpfung der Aggression wider.
Unterstützung der EU für die Ukraine
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 bekräftigte der Europäische Rat seine Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine innerhalb anerkannter Grenzen. Die Unterstützung der EU umfasst finanzielle, wirtschaftliche und humanitäre Hilfe sowie diplomatische Unterstützung. Der Rat verurteilte aufs Schärfste die eskalierten Angriffe Russlands auf Zivilisten und kritische Infrastruktur wie Energieanlagen.
Die Entscheidung der Europäischen Union, die Sanktionen zu verlängern, unterstreicht ihre Haltung gegenüber Aktivitäten, die den Frieden und die Sicherheit in der Welt bedrohen. Mit der Verlängerung dieser Maßnahmen will die EU den Druck auf Russland aufrechterhalten und sich gleichzeitig für eine gesetzeskonforme Lösung einsetzen.
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