In einem mutigen Schritt zur Sicherung des Wettbewerbs auf dem aufstrebenden Markt für Online-Lebensmittellieferungen hat die Europäische Kommission eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung gegen zwei der größten europäischen Lebensmittellieferunternehmen, Delivery Hero und Glovo, eingeleitet. Diese Untersuchung könnte erhebliche Auswirkungen auf Verbraucher und Arbeitnehmer im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben.
Was passiert?
Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob Delivery Hero und Glovo kartellähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt haben. Dazu gehört möglicherweise die Aufteilung geografischer Märkte und der Austausch sensibler Geschäftsinformationen wie Preisstrategien und Betriebskapazitäten. Darüber hinaus bestehen Befürchtungen, dass die beiden Unternehmen möglicherweise vereinbart haben, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben. Dies könnte die Beschäftigungsmöglichkeiten und das Lohnwachstum der Arbeitnehmer in der Branche beeinträchtigen.
Die betroffenen Unternehmen
Delivery Hero: Das Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland ist in über 70 Ländern tätig und arbeitet mit mehr als 500.000 Restaurants zusammen. Es ist an der Frankfurter Börse notiert. Glovo: Glovo hat seinen Sitz in Spanien und ist in mehr als 1.300 Städten in 25 Ländern aktiv. Im Juli 2022 erwarb Delivery Hero eine Mehrheitsbeteiligung an Glovo und machte es zu einer Tochtergesellschaft.
Warum es wichtig ist
Der Markt für Online-Lebensmittellieferungen wächst rasant. Um angemessene Preise und eine vielfältige Auswahl für die Verbraucher zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Wettbewerbspolitik, betonte die Bedeutung dieser Untersuchung:
Hintergrund und nächste Schritte
Die Bedenken der Kommission gründen auf der Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo von Juli 2018 bis zur vollständigen Übernahme des Unternehmens im Juli 2022. In diesem Zeitraum könnten die Unternehmen Praktiken angewandt haben, die gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, insbesondere gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens.
Die Untersuchung folgt auf unangekündigte Inspektionen auf dem Gelände der Unternehmen im Juni 2022 und November 2023. Diese Inspektionen waren Teil einer umfassenderen Untersuchung möglicher Absprachen im Lebensmittelliefersektor.
Auswirkungen auf den Markt
Diese Untersuchung ist besonders bedeutsam, da es sich um die erste formelle Untersuchung der Kommission zu Abwerbeverboten und wettbewerbsschädigenden Praktiken im Zusammenhang mit Minderheitsbeteiligungen handelt. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies zu wesentlichen Änderungen in der Vorgehensweise der Unternehmen auf dem Markt für Online-Lebensmittellieferungen führen und ein wettbewerbsfähigeres Umfeld schaffen, das sowohl Verbrauchern als auch Arbeitnehmern zugutekommt.
Was kommt als nächstes?
Die Kommission wird eine eingehende Untersuchung durchführen, die priorisiert abläuft, für die es aber keine festgelegte Frist gibt. Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des Falles und dem Grad der Kooperation der beteiligten Unternehmen.
Wer sich für die Einzelheiten der Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle und für die Meldung verdächtigen Verhaltens interessiert, findet weitere Informationen auf der Kartell-Website der Kommission. Aktuelle Informationen zu dieser Untersuchung werden auf der Wettbewerbs-Website der Kommission unter der Nummer AT.40795 veröffentlicht.
Im weiteren Verlauf dieser Untersuchung wird es von entscheidender Bedeutung sein, ihre Auswirkungen auf den Online-Lebensmittelliefermarkt und die weiteren Folgen für die Wettbewerbspolitik in Europa zu beobachten. Dieser Fall könnte einen Präzedenzfall für die künftige Behandlung ähnlicher Fälle schaffen und einen fairen und wettbewerbsfähigen Markt für alle gewährleisten.
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