Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat ein historisches und beispielloses Urteil zugunsten der Bürgerkommission für Menschenrechte (CCHR), einer mit der Scientology-Kirche verbundenen Organisation, gegen die Spanische Psychiatrische Gesellschaft (SEP) gefällt. Die SEP hatte versucht, die heftige Kritik der CCHR an bestimmten psychiatrischen Praktiken zum Schweigen zu bringen, aber das Gericht entschied, dass diese Kritik in eine Debatte von allgemeinem Interesse fällt und durch die Meinungsfreiheit solide geschützt ist.
Kernpunkte der Entscheidung:
Allgemeines Interesse :
Das Gericht bekräftigte entschieden, dass Veröffentlichungen, in denen bestimmte psychiatrische Praktiken kritisiert werden, „von unbestreitbarem allgemeinem Interesse“ seien. Die öffentliche Debatte über Themen wie Zwangsinternierungen, den Einsatz von Psychopharmaka und Elektrokrampfbehandlungen ist in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar.
Freie Meinungsäußerung :
Die harte, schockierende und kompromisslose Kritik der CCHR ist durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das Gericht betonte, dass die Meinungsfreiheit auch die beunruhigendsten und umstrittensten Ideen umfasst.
Umfangreiche Dokumentation:
Die CCHR hat eine umfangreiche Dokumentation (mehr als 15.000 Seiten) bereitgestellt, die die Existenz einer intensiven und legitimen Debatte über psychiatrische Praktiken beweist. UN-Berichte wurden herangezogen, um die Bedeutung und Gültigkeit dieser Debatte hervorzuheben.
Spezifische Kritikpunkte:
Die CCHR hat einigen Psychiatern kriminelles Verhalten und ethische Verstöße vorgeworfen und dafür greifbare Beweise vorgelegt. Zu den Veröffentlichungen der CCHR gehörten Dokumentationen und Broschüren, in denen diese Praktiken detailliert und wirkungsvoll angeprangert wurden.
Recht auf Ehre vs. Meinungsfreiheit:
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Provinzgericht Madrid den Konflikt zwischen dem Recht auf Ehre und der Meinungsfreiheit richtig zugunsten der letzteren abgewogen hatte. Das Recht, psychiatrische Praxen offen und entschieden zu kritisieren, wird damit nachdrücklich bestätigt.
Diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stellt einen überwältigenden Sieg für Menschenrechtsverteidiger dar und bekräftigt den Vorrang der Meinungsfreiheit in öffentlichen Debatten über Fragen von allgemeinem Interesse. Darüber hinaus schafft diese Entscheidung eine starke Rechtsprechung, die es psychiatrischen Vereinigungen nun nahezu unmöglich macht, die Scientology-Kirche in Zukunft wegen ähnlicher Kritik anzugreifen.
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