Ein heißes Eisen: Ein New Yorker Bundesrichter hat entschieden, dass die Durchsuchung der Telefone amerikanischer Bürger durch den Zoll- und Grenzschutz (CBP) ohne richterliche Genehmigung einen Verstoß gegen den vierten Verfassungszusatz darstellt. In dem Urteil heißt es, die Durchsuchung des Telefons einer Person sei ein Eingriff in die Privatsphäre eines Reisenden und „die beste Methode, mit der Regierungsbeamte Gedanken lesen können“.
Das Urteil war Teil eines Strafverfahrens aus dem Jahr 2022 gegen Kurbonali Sultanov, einen eingebürgerten US-Bürger, der angewiesen wurde, sein Telefon an CBP-Agenten zu übergeben, nachdem er vom Treasury Enforcement Communications System als potenzieller Käufer oder Besitzer von Material mit sexuellem Kindesmissbrauch identifiziert worden war.
Grenzbeamte forderten Sultanov auf, sein Telefon und sein Passwort herauszugeben. Auf dem Gerät wurden angeblich vier Videos mit sexuellem Kindesmissbrauch gefunden.
Später wurde ein Durchsuchungsbefehl für das Telefon und einen weiteren Durchsuchungsbefehl erwirkt, den Sultanov bei seiner Einreise bei sich hatte. Er wurde angeklagt und versucht, einige der Beweise aufgrund der Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl unterdrücken zu lassen.
Richterin Nina R. Morrison vom Eastern District des Staates New York sagte, dass die zweite forensische Durchsuchung seiner Telefone zwar in gutem Glauben und aufgrund eines Haftbefehls durchgeführt worden sei, sie jedoch Sultanovs Argumentation zustimme, dass die erste Durchsuchung ohne Haftbefehl eine Verletzung seiner Rechte gemäß dem vierten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten und daher verfassungswidrig gewesen sei.
Ein Bezirksgericht in Massachusetts entschied 2019, dass die „verdachtslose Durchsuchung“ der Smartphones und Laptops internationaler Reisender an US-Einreisehäfen einen Verstoß gegen den vierten Verfassungszusatz darstellte. Diese Entscheidung wurde jedoch 2021 aufgehoben und erlaubte seitdem die Durchsuchung der Geräte ohne Haftbefehl oder begründeten Verdacht.
Das Knight First Amendment Institute an der Columbia University, eine gemeinnützige Organisation, die sich durch Prozessführung, Forschung und Bildung für die Meinungs- und Pressefreiheit einsetzt, reichte beim Reporters Committee for Freedom of the Press ein Amicus Curiae-Schreiben ein.
„Wie das Gericht anerkennt, stellen Durchsuchungen elektronischer Geräte an der Grenze ohne richterliche Genehmigung einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre von Reisenden, ihre persönlichen Kontakte und ihre journalistische Tätigkeit dar – Aktivitäten, die eigentlich durch den Ersten und Vierten Zusatzartikel zur US-Verfassung geschützt werden sollen“, sagte Scott Wilkens, leitender Anwalt beim Knight First Amendment Institute.
The Verge weist darauf hin, dass das Urteil zwar praktisch nur für den Eastern District von New York gilt, theoretisch aber auch die Praktiken an Landgrenzen sowie in Seehäfen und Flughäfen beeinflussen könnte.
Impressum: US Customs and Border Protection