Insolvenzkrise – Die jüngste Insolvenzerklärung der deutschen Holding FWU AG hat in ganz Europa für Aufsehen gesorgt und Tausende von Versicherungsnehmern in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg und Spanien betroffen. Dieser Schritt erfolgte parallel zu einem Zahlungsaufschub, den die luxemburgische Tochtergesellschaft FWU Life Insurance Lux SA (FWU Luxembourg) beim Bezirksgericht Luxemburg beantragte.
Entfaltete Ereignisse
Am 19. Juli 2024 meldete die FWU AG beim Amtsgericht München Insolvenz wegen Überschuldung an. Am selben Tag informierte die FWU Luxembourg ihre nationale Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances (CAA), über ihre Unfähigkeit, die regulatorischen Kapitalanforderungen zu erfüllen. Als Reaktion darauf beschloss das CAA, die Vermögenswerte der Tochtergesellschaft einzufrieren und die ausgehenden Zahlungen auszusetzen, um die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen.
Kurz darauf beantragte FWU Luxembourg eine formelle Aussetzung der Zahlungen, einem Antrag, dem das luxemburgische Gericht am 2. August 2024 stattgab. Maître Yann Baden wurde zum Verwalter ernannt, um das Vermögens- und Haftungsmanagement des Unternehmens zu überwachen; die Aussetzung wurde auf einen Zeitraum von sechs Monaten begrenzt.
In Österreich ist die FWU Life Insurance Austria AG weiterhin der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) unterstellt, hat jedoch die Zeichnung neuer Geschäftsbereiche eingestellt. Anders als ihr luxemburgisches Pendant befindet sich FWU Austria nicht in einem Insolvenzverfahren.
Was das für Versicherungsnehmer bedeutet
Die von der Insolvenz der FWU AG betroffenen europäischen Versicherungsnehmer stehen vor erheblicher Unsicherheit. Um Leitlinien zu dokumentieren und grenzübergreifende Reaktionen zu koordinieren, wurde die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) eingeschaltet. Obwohl sie in der breiten Öffentlichkeit nicht sehr bekannt ist, spielt EIOPA eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer fairen Behandlung und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden. Sie bietet einen Rahmen zum Schutz der Interessen der Versicherungsnehmer während Finanzkrisen.
EIOPA empfiehlt betroffenen Versicherungsnehmern, ihre Versicherungsverträge gründlich durchzulesen und professionellen Rat bei Versicherern, Vermittlern oder Verbraucherverbänden einzuholen. Der ernannte Verwalter prüft derzeit Lösungen für FWU Luxembourg, die möglicherweise eine Umstrukturierung oder Liquidation beinhalten.
Bemühungen um Aufsicht und Koordinierung
Nationale Regulierungsbehörden in ganz Europa arbeiten zusammen, um die Auswirkungen der Situation von FWU zu bewältigen. Die Rolle der EIOPA ist zwar nicht intervenierend, erleichtert aber durch Aufsicht und Informationsaustausch eine wirksame Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden. Zu den an dieser Anstrengung beteiligten Regulierungsbehörden gehören:
Österreich: Finanzmarktaufsicht (FMA) Belgien: L’Autorité des services et marchés financiers (FSMA) Frankreich: L’Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) Deutschland: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Italien: Istituto per la vigilanza sulle assicurazioni ( IVASS) Luxemburg: Commissariat aux Assurances (CAA) Spanien: Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones (DGSFP)
EIOPA fungiert in erster Linie als Koordinator, der die nationalen Bemühungen unterstützt und für eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer in den verschiedenen Rechtsräumen sorgt.
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