Nicht nur EU-Bürger profitieren von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Dank der Verabschiedung harmonisierter europäischer Regeln für das Reisen mit Haustieren profitieren auch Ihre Katzen, Hunde und sogar Frettchen von diesem Recht. Wenn Sie diesen Sommer mit Ihrem Vierbeiner in die EU reisen, müssen Sie lediglich sicherstellen, dass der EU-Heimtierausweis auf dem neuesten Stand ist.
Ein EU-Heimtierausweis enthält eine Beschreibung und Einzelheiten zu Ihrem Haustier, einschließlich seines Mikrochip- oder Tätowierungscodes, sowie seinen Tollwutimpfpass und die Kontaktdaten des Tierarztes, der den Reisepass ausgestellt hat. Einen EU-Heimtierausweis für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen erhalten Sie bei jedem zugelassenen Tierarzt. Die wichtigste Voraussetzung, die auch für Haustiere gilt, die aus einem Drittland in die EU einreisen, ist, dass Ihr Haustier über eine aktuelle Tollwutimpfung verfügt. Und wenn Sie in ein Land reisen, in dem es keinen Echinococcus multilocularis-Bandwurm gibt (z. B. Finnland, Irland, Malta, Norwegen und Nordirland), ist es wichtig, dass Ihr Haustier gegen diesen Bandwurm behandelt wurde.
Es sind einige Ausnahmen zu beachten. Seit 2021 sind EU-Heimtierausweise für Einwohner Großbritanniens nicht mehr für Reisen mit Haustieren aus Großbritannien in ein EU-Land oder Nordirland gültig. Bedenken Sie auch, dass ein europäischer Heimtierausweis nur für Katzen, Hunde und Frettchen gültig ist. Wenn es sich bei Ihrem Haustier um einen Vogel, ein Reptil, ein Nagetier oder ein Kaninchen handelt, sollten Sie die nationalen Vorschriften des Landes prüfen, das Sie besuchen möchten. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier.
Wenn Sie mit Ihrem Haustier aus einem Drittland in die EU reisen, müssen Sie als Dokument ein „EU-Tiergesundheitszeugnis“ vorlegen. Ähnlich wie ein EU-Heimtierausweis enthält das EU-Tiergesundheitszeugnis Angaben zum Gesundheitszustand, zur Identität und zur Tollwutimpfung Ihres Haustieres. Es muss von einem offiziellen staatlichen Tierarzt in Ihrem Land bezogen werden. spätestens 10 Tage vor der Ankunft Ihres Haustiers in der EU. Sie müssen der europäischen Tiergesundheitsbescheinigung Ihres Tieres außerdem eine schriftliche Erklärung beifügen, aus der hervorgeht, dass die Verbringung aus nichtkommerziellen Gründen erfolgt.
Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen, bei mehr als fünf Tieren (Hunde, Katzen oder Frettchen) müssen Sie jedoch nachweisen, dass sie an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen und älter als 6 Monate sind. Und wenn Sie nicht vorhaben, Ihr Tier auf Reisen zu begleiten, müssen Sie einer anderen Person die schriftliche Erlaubnis erteilen, Ihr Tier an Ihrer Stelle zu begleiten. Sie müssen jedoch innerhalb von 5 Tagen nach dem Umzug wieder mit Ihrem Haustier zusammen sein.
Ursprünglich veröffentlicht in The European Times.
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