Sebi führte zwischen dem 18. und 25. August 2022 eine Inspektion von IIFL Securities durch, um verschiedene Compliance-Anforderungen für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. Juli 2022 zu prüfen und stellte bestimmte mutmaßliche Verstöße gegen die SEBI-Vorschriften (Börsenmakler) von 1992 fest.
Die Verstöße betrafen unter anderem die monatliche und vierteljährliche Abrechnung von Geldern und Wertpapieren, den Bestandsabgleich, die Schließung von Kundensicherheitenkonten und die Verhängung von Strafen wegen zu geringer Margenberichterstattung.
Es wurde auch behauptet, dass IIFL Securities falsche Einbehaltungserklärungen erstellt und an den Kundencode „SWATIJNN“ gesendet habe, da die Zahlung vom 7. Juli 2021 in Höhe von 18 Crore Rs in der Einbehaltungserklärung vom 6. Juli 2021 ausgewiesen sei. Die Quittung vom 7. Juli 2021 wurde vom Unternehmen jedoch nicht vorgelegt.
Die Aufsichtsbehörde ernannte einen Entscheidungsbeamten, woraufhin am 15. April 2024 eine Aufforderung zur Stellungnahme (SCN) an IIFL Securities erging. In seiner Antwort an die Aufsichtsbehörde vom 6. Juni 2024 zur Frage der Abrechnung von Konten sagte IIFL, dass die in der SCN erfassten Fälle „äußerst unbedeutend waren und keinen wesentlichen Teil der gesamten Aktivität ausmachten, da sie nur 29 Kunden betrafen, was vernachlässigbar kleine 0,003 % der gesamten von uns während des IP getätigten Abrechnung ausmacht“. Das Unternehmen bestritt auch, die in der SCN behauptete Abstimmung nicht durchgeführt zu haben. Es wies auch Vorwürfe einer falschen Margenerfassung zurück und erklärte, dass es keine falsche Berichterstattung gegeben habe. Im Falle einer nicht erfolgten Auszahlung an 338 inaktive Kunden argumentierte IIFL außerdem, dass die Anforderung für 330 Kunden nicht gültig sei, da es sich ausschließlich um MF-Kunden handele. Bei vier Kunden konnte die Auszahlung aufgrund von Problemen mit dem Bankkonto und bei vier Kunden aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden.
Bei seiner Untersuchung stellte der entscheidende Beamte der Sebi fest, dass IIFL gegen alle im SCN gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe verstoßen hatte.
Die entscheidenden Beamten stellten außerdem fest, dass das Unternehmen neben der Maklertätigkeit auch einer anderen fondsbasierten Tätigkeit nachging.
(Haftungsausschluss: Die Empfehlungen, Vorschläge, Ansichten und Meinungen der Experten sind ihre eigenen. Sie spiegeln nicht die Ansichten von Economic Times wider.)