Der Rat hat zwei neue Richtlinien verabschiedet, die das Reisen von Menschen mit Behinderungen innerhalb der EU erleichtern sollen.
Die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wird den gleichberechtigten Zugang zu Sonderkonditionen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen bei Kurzaufenthalten in der gesamten EU gewährleisten. Beispiele hierfür sind ermäßigte oder keine Eintrittsgebühren, bevorzugter Zugang, Unterstützung und reservierte Parkplätze.
Darüber hinaus haben die Minister eine Richtlinie verabschiedet, die diese Bestimmungen auf Nicht-EU-Bürger ausdehnt, die sich rechtmäßig in EU-Ländern aufhalten, sodass diese diese Karten auch bei kurzfristigen Aufenthalten in anderen Mitgliedstaaten verwenden können.
Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format verantwortlich sein. Die Karten werden in der gesamten EU als Nachweis einer Behinderung oder des Anspruchs auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt. Die europäischen Parkkarten für Menschen mit Behinderungen werden in physischer Form erstellt, wobei die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, sie auch in digitaler Form auszustellen.
Nächste Schritte
Die Richtlinien werden nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament unterzeichnet und treten nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Für beide Richtlinien haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit, ihre nationalen Rechtsvorschriften anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen umzusetzen.
Hintergrund
Die Kommission veröffentlichte im September 2023 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines Europäischen Behindertenausweises und eines Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen. Der Rat erzielte am 8. Februar 2024 eine Einigung mit dem Europäischen Parlament.
Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Ausweitung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen auf Nicht-EU-Bürger mit rechtmäßigem Aufenthalt in EU-Mitgliedstaaten wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Rat und Parlament erzielten am 4. März 2024 eine Einigung.
source link eu news