Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, dass KYC-Registrierungsagenturen (KRAs) Informationen über den Tod eines Anlegers an DigiLocker weitergeben sollten.
DigiLocker-Benutzer können Einzelpersonen für ihre Konten nominieren.
Dieser Vorschlag zielt darauf ab, nicht beanspruchte und nicht identifizierte Vermögenswerte zu reduzieren, eine reibungslosere Übertragung von Finanzbeständen an die rechtmäßigen Erben zu gewährleisten und gleichzeitig die Interessen der Anleger zu wahren.
Im Falle des Todes eines Benutzers aktualisiert DigiLocker den Kontostatus basierend auf Sterberegistrierungsdaten des Registrar General of India (RGI) oder Informationen aus dem KRA-System, so die Regulierungsbehörde. DigiLocker benachrichtigt den Nominierten automatisch per SMS und E-Mail. Der Nominierte kann dann auf die digitalen Aufzeichnungen des Verstorbenen zugreifen und den Prozess der Vermögensübertragung einleiten, indem er sich an den betreffenden AMC oder Depository Participant (DP) wendet.
Das Securities and Exchange Board of India (Sebi) hat bis zum 31. Dezember öffentliche Stellungnahmen zu den Vorschlägen eingeholt.