Der Rat genehmigte die Schlussfolgerungen, die heute eine Steuer- und Vereinfachungsagenda für die Steuerung und Vereinfachung festgelegt haben, um zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beizutragen.
Die Schlussfolgerungen repräsentieren die Ansichten des Rates und vermitteln Orientierungen für mögliche bevorstehende Initiativen im Besteuerungsgebiet, im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Verringerung der Verwaltungs-, Regulierungs- und Berichterstattungsbelastungen.
Die Schlussfolgerungen erfordern unter anderem eine Überprüfung des bestehenden EU -Gesetzgebungsrahmens im Besteuerungsbereich, der auf vier Grundsätzen beruhen sollte, die auch auf aktuelle und zukünftige Steuerinitiativen angewendet werden sollen:
Reduzierung der Berichterungs-, Verwaltungs- und Compliance -Belastungen für die Verwaltungen und Steuerzahler der Mitgliedstaaten, die veraltete und überlappende Steuerregeln beseitigen, und gegebenenfalls die Klarheit der Steuervorschriften, die die Anwendung von Steuerregeln, Verfahren und Berichtsanforderungen verbessert und verbessert
In den Schlussfolgerungen bilden eine gründliche Analyse des EU -Gesetzgebungsrahmens und eine klare Identifizierung seines Umfangs und der Begriff. Zunächst könnte dieser Prozess eine Überprüfung der bestehenden Richtlinie zur Verwaltungskooperation im Besteuerungsgebiet enthalten, insbesondere in Bezug auf meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarungen, und der Richtlinie, die Regeln gegen Steuervermeidungspraktiken festlegt, die die Funktionsweise des Binnenmarktes direkt beeinflussen. Darüber hinaus sollte es auch eine Überprüfung der vollständigen EU -Steuergesetzgebung einschließlich indirekter Besteuerung abdecken.
Der Rat lädt die Kommission ein, relevante Stakeholder zu konsultieren und einen operativen, pragmatischen und ehrgeizigen Aktionsplan mit einer realisierbaren Zeitleiste und einer Straßenkarte der vorgesehenen Arbeit vor Ende des Herbsts 2025 zu erstellen.
Hintergrund
In seinen Schlussfolgerungen vom April 2024 betonte der Europäische Rat die Notwendigkeit eines „neuen europäischen Wettbewerbsfähigkeitsabkommens, der in einem vollständig integrierten Binnenmarkt verankert ist“. Der Europäische Rat lud die Kommission ein, die Verwaltungs- und Compliance-Belastung für Unternehmen und nationale Behörden erheblich zu verringern, eine Überregulierung zu verhindern und die Durchsetzung der EU-Regeln sicherzustellen.
Besteuerung (Hintergrundinformationen)
Wettbewerbsfähigkeit (Hintergrundinformationen)
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