AERA hat eine variable Benutzerentwicklungsgebühr (UDF) für internationale Passagiere eingeführt, während die inländische UDF weiterhin unverändert bleibt. Die neuen Zölle werden ab dem 16. April 2025 in Kraft treten.
GMR -Flughäfen sagte, Aera habe verschiedene Prinzipien des variablen Tarifplans akzeptiert, wie vom Flughafen Delhi vorgeschlagen, und dementsprechend wurde UDF sowohl über die Ein- als auch die Abteilung von Passagieren aufgeteilt.
„Gleiches gilt für Inlands- und internationale Passagiere mit einer unterschiedlichen Rate für Wirtschafts- und Business -Class -Reisende“, sagte das Unternehmen in einer regulatorischen Anmeldung am späten Samstag.
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Die Tochtergesellschaft Delhi International Airport Ltd (Dial) der GMR Airports betreibt den Indira Gandhi International Airport (IGIA) in der Nationalhauptstadt. „In Übereinstimmung mit dem am 31. Januar 2025 herausgegebenen öffentlichen Konsultationspapier hat AERA den vorhandenen Aeronautical Tarif (ca.) 148 Prozent der bestehenden PAX -Ausgaben (ca.). Im gesamten Gleichgewicht zwischen vier Jahren bis zum 31. März 2029 erhöht sich auf Rs 360 „, heißt es in der Einreichung. In der Einreichung wurde auch die Landungsgebühren für Breitkörperflugzeuge für geplante Fluggesellschaftenbetreiber, die einen Direktflug zu neuen internationalen Zielen betreiben, aufgehoben.
Dies wird dazu beitragen, mehr internationale Langstreckenflüge zu fördern und den Flughafen zu einem Hub zu machen.
Lesen Sie auch: 10 BSE 500 Aktien, die in den nächsten 12 Monaten weitere Aspekte von 70-210% sammeln können, sagten, Aera habe das TDSA-Urteil vom 21. Juli 2023 vertraut gemacht, wobei bestimmte bedeutende Probleme für das Zifferblatt entschieden wurden.
„Da die genannte TDSat -Anordnung von AERA vor dem Obersten Gerichtshof in Frage gestellt wurde, hat Aera beschlossen, die Umsetzung der genannten TDSAT -Anordnung zu verschieben, bis die Angelegenheit im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof von Hon’ble endgültig ist“, stellte er fest.
Das Unternehmen sagte außerdem, dass Aera nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 11. Juli 2022 in Bezug auf die Tarifverordnung für die erste Kontrollzeit in der Anordnung zur Berechnung der Körperschaftsteuer auf Luftfahrtergebnisse in der gegenwärtigen vierten Kontrollzeit des Tarifauftrags Wirkung erbracht hat.
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