Am Donnerstagabend erzielten Parlaments- und Ratverhandlungsführer eine vorläufige Vereinbarung über neue Regeln für die Sicherheitsvorschriften der EU -Spielzeug, um den Schutz der Gesundheit und Entwicklung von Kindern zu verbessern. Das Deal stärkt die Rolle der Wirtschaftsbetreiber bei der Verbesserung der Spielzeugsicherheit und klärt die Anforderungen für Sicherheitswarnungen und den DPPP (Digital Product Passport). Es erweitert die Liste der verbotenen Substanzen in Spielzeug.
Verbot schädlicher Chemikalien
Zusätzlich zum bestehenden Verbot krebsereicherer, mutagener oder reproduktiver toxischer (CRM-) Substanzen verbietet der vereinbarte Text auch Chemikalien, die bestimmte Risiken für Kinder darstellen, wie z. Bei Beharren des Parlaments werden die neuen Regeln die beabsichtigte Verwendung von per- und polyfluorinierten Alkylsubstanzen (PFASS) und die gefährlichsten Bisphenole verbieten. Allergene Düfte werden für Kinder unter 36 Monaten und in Spielzeug in den Mund in Spielzeug verboten.
Sicherheitsbewertung
Bevor die Hersteller ein Spielzeug auf den Markt setzen, müssen sie eine Sicherheitsbewertung aller potenziellen Gefahren durchführen – chemisch, physikalisch, mechanisch und elektrisch. Die Bewertung muss auch die Entflammbarkeit, Hygiene und Radioaktivität von Spielzeug testen und die spezifischen Schwachstellen der Kinder berücksichtigen. Zum Beispiel sollten die Hersteller gegebenenfalls sicherstellen, dass digitale Spielzeuge keine Risiken für die psychische Gesundheit der Kinder darstellen – wie von den Verhandlungsführern der Parlament angefordert.
Wirtschaftsbetreiber und Online -Marktplätze
Die vereinbarten Regeln klären die Verpflichtungen von Wirtschaftsbetreibern wie Herstellern, Importeuren und Distributoren. Dies schließt auch Fulfillment -Service -Anbieter ein (Unternehmen, die für die Speicherung, Verpackung und das Versenden von Spielzeugen verantwortlich sind). Änderungen wurden auch eingeführt, um den vereinbarten Text mit anderen Rechtsvorschriften wie der allgemeinen Produktsicherheitsregulierung, dem Ecodesign -Framework und dem Digital Services Act auszurichten.
Der Text klärt die Anforderungen für Online -Marktplätze und spiegelt ihre wachsende Rolle bei der Verkauf und Förderung von Spielzeug wider. Beispielsweise müssen Marktplätze ihre Plattformen so entwerfen, dass Verkäufer die CE -Marke, Sicherheitswarnungen und einen Link (z. B. ein QR -Code) zum digitalen Produktpass anzeigen, um sichtbar zu sein, bevor der Kauf abgeschlossen ist.
Digitaler Produktpass
Alle in der EU verkauften Spielzeuge müssen einen deutlich sichtbaren digitalen Produktpass (DPP) tragen, das die Einhaltung der relevanten Sicherheitsregeln zeigt. Die DPP wird die Rückverfolgbarkeit von Spielzeug verbessern und Marktüberwachung und Zollüberprüfungen einfacher und effizienter machen. Es bietet den Verbrauchern beispielsweise auch über einen QR -Code einen einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnungen.
Zitat
Der Berichterstatter Marion Walsmann (EPP, Deutschland) sagte: „Obwohl wir bereits die sichersten Spielzeuge der Welt in der Europäischen Union haben, war jedes von fünf Produkten, die von der EU als gefährlich eingestuft wurden und von der EU aus dem Markt zurückgezogen wurden, ein Spielzeug. Es war daher sehr wichtig, die Richtlinien der Spielzeugsicherheit 2009 zu überarbeiten. Regulierung: Die Kommission wird in der Lage sein, schneller auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu chemischen Substanzen zu reagieren. Die neue Spielzeugsicherheitsregulierung sendet ein starkes Signal: Zum Schutz unserer Kinder, zum fairen Wettbewerb und für Europa als Geschäftsort. “
Nächste Schritte
Das Parlament und der Rat haben eine „frühe Second -Lesevereinbarung“ abgeschlossen (die Verhandlung fand statt, nachdem das Parlaments erste Lesung im Plenar verabschiedet wurde). Es wird nun erwartet, dass der Rat diese Vereinbarung formell verabschiedet, und das Parlament muss den Text dann in der zweiten Lesung im Plenar befürworten.
Die Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in der EU -offiziellen Zeitschrift in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 54 Monate Zeit, um die Bestimmungen einzuhalten.
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