Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig.
Quelle:
www.spiegel.de

Die AfD hat vergeblich dagegen geklagt, vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Der Verwaltungsgerichtshof des Freistaats bestätigt: Das Vorgehen der Behörde ist rechtmäßig.
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