Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich über verbotene Werbeanrufe. Wie die Bundesnetzagentur auf Anfrage mitteilte, gingen bei ihr im ersten Halbjahr 21.552 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung ein und damit 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In den ganzen Jahren 2024 und 2025 waren die Beschwerden um sechs beziehungsweise acht Prozent angestiegen.
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Die Beschwerden betrafen den Angaben zufolge meist Anrufe wegen Gewinnspielen (knapp 30 Prozent). Darauf folgten Anrufe zu Dienstleistungen wie etwa Handwerkertätigkeiten sowie Werbung für Energieversorger, also etwa für Strom- und Gastarife.
Telefonwerbung ist in Deutschland nur erlaubt, wenn der Angerufene vorher seine Zustimmung erteilt. Die Einwilligung kann später widerrufen werden – klingelt danach trotzdem das Telefon, ist auch das ein Rechtsverstoß. Eine Beschwerde ist unter bundesnetzagentur.de/beschwerde möglich. Firmen, die unerlaubte Telefonwerbung mit „Cold Calls“ praktizieren, drohen Bußgelder, die im schlimmsten Fall 300.000 Euro betragen können. Im vergangenen Jahr verhängte die Bundesnetzagentur Bußgelder über insgesamt 1,1 Millionen Euro und damit 0,3 Millionen mehr als 2024.
(afl)
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Quelle:
www.heise.de



