Handelsmitglieder oder Clearing -Mitglieder müssen im Voraus VAR -Margen und Ulmen von ihren Kunden zwingend erfassen. Früher hatten sie Zeit bis ‚t+2‘ Arbeitstage, um Margen (außer Var Margins und ELM) von ihren Kunden zu sammeln.
„Mit Wirkung vom 27. Januar 2023 wurde der Siedlungszyklus von T+2 auf T+1 über alle Scrips auf dem Geldmarkt gesenkt.
„In dieser Hinsicht, basierend auf der Vertretung des Branchenstandards Forum (ISF) und um einen robusteren Risikomanagement -Rahmen zu gewährleisten, wurde entschieden, dass die Änderung der Siedlungszyklen (Handelsmitglieder)/CMS (Clearing -Mitglieder) in Anbetracht der Siedlungszyklen (außer Var -Margins und Elm) vom Abrechnungstag verpflichtet sein muss, in ihrem Rundfunk (außer Var -Margins und ELM) vom Abrechnungstag zu sammeln.
Die Regulierungsbehörde sagte, Kunden müssen noch Margen bezahlen, wenn Anrufe getätigt werden.
Es heißt ferner, dass die Zeit bis zum Abwicklungstag nur zur Vermeidung von Strafen und nicht als Verlängerung für Kunden zur Verzögerung der Zahlungen zulässig ist. Falls der Kunde bis zum Abrechnungstag die Zahlung (Geld/Wertpapiere) abschließt, wird angenommen, dass andere Margen gesammelt wurden und keine Strafe angewendet wird. Wenn die Zahlung nicht vom Abrechnungstag erfolgt, wird eine Strafe angewendet.
Das neue Rahmen wird mit sofortiger Wirkung anwendbar sein.