Wenn es dem Verteilnetzbetreiber innerhalb von fünf Jahren nicht gelingt, den Netzengpass zu beseitigen, soll der Anlagenbetreiber laut dem EnBW-EWE-Konzept ab dem sechsten Jahr für alle abgeregelten Stunden eine Entschädigung erhalten. Das soll nur dann nicht gelten, wenn der Netzbetreiber es nicht zu vertreten hat, dass der Netzengpass noch besteht, etwa wenn sich ein Genehmigungsverfahren in die Länge zieht.
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www.handelsblatt.com
In der Comedyserie verlor sich seine Figur J.D. immer wieder in Tagträumen. In der allerersten Folge trägt der Schauspieler dabei ein besonderes Accessoire – das er noch immer zu Hause hat.
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www.spiegel.de