EU Talent Pool: Vereinbarung zur Erleichterung der internationalen Rekrutierung | Nachricht
Am Dienstagnachmittag einigten sich die Verhandlungsführer des Ausschusses für Bürgerrechte mit dem Rat auf die Schaffung einer EU-Talentpool-Plattform. Diese digitale Plattform wird die Rekrutierung für eine Stelle in den EU-Mitgliedstaaten erleichtern und steht den Mitgliedsstaaten zur freiwilligen Teilnahme offen. Stellenangebote, die in die Liste der EU-weiten Mangelberufe fallen, mit möglichen nationalen und regionalen Anpassungen und solche, die zur EU-Wettbewerbsfähigkeit beitragen, werden mit Arbeitssuchenden aus Nicht-EU-Ländern abgeglichen. Das Verfahren wird für Arbeitsuchende und Arbeitgeber kostenlos sein.
Beteiligte Arbeitgeber
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle teilnehmenden Arbeitgeber und Einrichtungen – wie Zeitarbeitsagenturen oder Arbeitsmarktvermittler – rechtmäßig in einem teilnehmenden EU-Land niedergelassen sind und die einschlägigen EU- und nationalen Gesetze in Bezug auf faire Einstellung, angemessene Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung, Schutz vor Benachteiligung und Menschenhandel einhalten. Verstöße gegen diese Gesetze können dazu führen, dass Arbeitgeber von der Plattform suspendiert oder entfernt werden.
Alle veröffentlichten Stellenangebote sollten mindestens den Namen und die Kontaktdaten des Arbeitgebers, eine Stellenbeschreibung und den Arbeitsort enthalten. Darüber hinaus können auch Informationen wie das Anfangsgehalt oder eine Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitgebers enthalten sein.
Profile von Arbeitssuchenden
Interessierte Arbeitssuchende können sich registrieren und Profile erstellen, die für Arbeitgeber sichtbar sind und relevante Fähigkeiten und Qualifikationen angeben. In ihren Verhandlungen erzielten die Abgeordneten eine Einigung darüber, dass im Rahmen einer EU-Talentpartnerschaft oder bilateraler Vereinbarungen entwickelte oder validierte Fähigkeiten in den Profilen der Arbeitssuchenden gekennzeichnet werden und dass auch zusätzliche Informationen wie die Verfügbarkeit für die Arbeitsaufnahme oder der bevorzugte Mitgliedstaat enthalten sein können. Arbeitssuchende müssen gemäß den nationalen Gesetzen des Beschäftigungslandes mindestens volljährig sein.
Beschleunigte Einwanderungsverfahren
Den teilnehmenden EU-Ländern steht es frei, die Einwanderungsverfahren zu beschleunigen, um eine schnellere Einstellung von Arbeitssuchenden zu ermöglichen, die aus dem EU-Talentpool ausgewählt werden. Allerdings garantiert weder die Registrierung noch die Auswahl für eine freie Stelle über die EU-Talent-Pool-Plattform die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, die weiterhin den Einwanderungsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten, einschließlich Sicherheitskontrollen, unterliegen.
Kommunikationskampagnen
Die Kommission wird durch Kommunikationsaktivitäten und Informationskampagnen in Zusammenarbeit mit den Unionsdelegationen in Nicht-EU-Ländern das öffentliche Bewusstsein für den EU-Talentpool schärfen.
Zitat
Nach dem Treffen sagte der Berichterstatter Abir Al-Sahlani (Renew, Schweden): „Die heutige Einigung über den Talent Pool ist ein großer Sieg für europäische Unternehmen und unsere Wirtschaft. Wir haben jetzt einen weiteren Schritt unternommen, um sicherzustellen, dass unsere Unternehmen nicht aufgrund von Arbeitskräftemangel ins Hintertreffen geraten. Die Talent Pool-Gesetzgebung ist auch ein Instrument, um sicherere und legalere Wege in die EU zu schaffen und gleichzeitig den Schutz von Arbeitssuchenden vor Ausbeutung zu gewährleisten. Insgesamt ist es ein großer Schritt in die richtige Richtung und trägt maßgeblich dazu bei, eine positivere Zukunft zu schaffen.“ Diskussion über Migration: Es ist nicht unbedingt eine negative Sache, kann aber genutzt werden, um uns dabei zu helfen, unseren Wettbewerbsvorteil als Union zurückzugewinnen.“
Nächste Schritte
Das Abkommen muss von Parlament und Rat offiziell angenommen werden, bevor es in Kraft treten kann.
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