„Die Finanzverwaltung greift dabei auf Daten zurück, die ihr bereits elektronisch vorliegen, wie Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber, Rentenbezugsmitteilungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Aus diesen Informationen wird eine vorausgefüllte Steuererklärung erstellt.“ Nutzerinnen und Nutzer sehen in der App dann eine bereits fertige Berechnung. Stimmt alles, genügt ein Klick zur Übermittlung.
Quelle:
www.handelsblatt.com



