Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmen einen langjährigen leitenden Mitarbeiter mit einer Feier in den Ruhestand verabschiedet. Der Arbeitgeber organisierte die Veranstaltung, übernahm die Kosten und lud neben Kolleginnen und Kollegen auch Angehörige des künftigen Ruheständlers ein. Das Finanzamt sah darin einen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer. Mit der Begründung, die auf ihn entfallenden Kosten hätten die Freigrenze von 110 Euro pro Teilnehmer überschritten, die bei Betriebsveranstaltungen gilt.
Quelle:
www.handelsblatt.com




