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Bund fördert E-Ladepunkte in Mehrparteienhäusern


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Stand: 15.04.2026 • 16:37 Uhr

Ab heute fördert der Bund private Ladestationen für Mehrparteienhäuser, um E-Autos attraktiver zu machen. Wie die Förderung angelegt ist, wer sie beantragen kann – und welche Einschränkungen dabei gelten.

Heidi Radvilas

Wer kann die Förderung beantragen?

Das Programm richtet sich an Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen in Mehrparteienhäusern beziehungsweise zugeordneter Auto-Stellplätze. Den Förderantrag können neben Privatpersonen auch kleine und mittlere Unternehmen stellen sowie Firmen mit großen Wohnungsbeständen. Mieter können keine Anträge stellen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, etwa Wallboxen, und manche Vorarbeiten dafür – etwa nötige Baumaßnahmen, Netzanschlüsse und elektrische Komponenten. Die Kosten für die Planung und Leasingraten werden dagegen nicht unterstützt.

Wie umfangreich sind die Zuschüsse?

Wenn keine Wallbox installiert, aber die Infrastruktur dafür gelegt wird, gibt es bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz. Wird eine Wallbox eingebaut, sind bis zu 1.500 Euro pro Stellplatz möglich. Wird ein Ladepunkt mit sogenannter bidirektionaler Ladefähigkeit eingerichtet, wird das mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz unterstützt. Insgesamt stellt das Bundesverkehrsministerium 500 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung.

Welche Einschränkungen gibt es?

Gefördert werden unter anderem nur Häuser mit mindestens drei Wohnungen. Außerdem müssen pro Mehrfamilienhaus mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden. Das heißt: Die Vorbereitungen für die Installation einer E-Ladebox müssen getroffen sein.

Das Programm richtet sich an Bestandsgebäude. So muss der Bauantrag vor dem 24. März 2021 gestellt worden sein, es darf keine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung von Ladeinfrastruktur bestehen. Die Eigentümer dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben. Und für den späteren Betrieb muss Strom aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

Wie stellt man den Antrag?

Der Antrag wird nicht beim Bundesverkehrsministerium eingereicht, sondern bei PricewaterhouseCoopers (PwC). Die Beratungsfirma hat dafür ein digitales Antragsportal eingerichtet. Die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur hat einen Leitfaden zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern aufgelegt. Anträge können bis zum 10. November 2026 gestellt werden.

Wie aufwendig ist die Installation der Ladepunkte?

Experten schätzen, dass durch das Förderprogramm rund die Hälfte der förderfähigen Kosten bezuschusst werden könnten. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass ein solches Projekt je nach Alter des Hauses und Zustand der Elektrik aufwendiger werden kann.

Teilweise muss ein Lastmanagementsystem intstalliert werden, damit der Netzanschluss nicht überlastet wird, wenn mehrere E-Autos gleichzeitig geladen werden. Außerdem muss entschieden werden, wie die Ladekosten abgerechnet werden sollen – über die Rechnung für den Allgemeinstrom oder durch eigene Zähler. Ohne Kostenvoranschlag kann keine Förderung bewilligt werden.

Wie bewerten Experten das Programm?

Wer keine bequeme Lademöglichkeit für ein E-Auto hat, der verzichtet meist lieber darauf. Experten schätzen, dass derzeit nur ein kleiner Teil der Stellplätze in privaten Mehrfamilienhäusern elektrifiziert ist. Aus diesem Grund wird das Förderprogramm der Bundesregierung grundsätzlich als richtiger Schritt zur Förderung der E-Mobilität bewertet. Auch wird positiv gesehen, dass nicht nur die Installation von Wallboxen, sondern auch die Vorbereitung der Infrastruktur unterstützt wird.

Allerdings kritisiert etwa Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband: “Kleine Mehrparteienhäuser bleiben komplett außen vor. Und bei größeren Häusern müssen sich viele Eigentümer für einen E-Anschluss an ihrem Stellplatz bereit erklären, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.” Am Ende könnten die Hürden für viele Wohnungseigentümergesellschaften zu hoch sein.

Dagmar Fehler von der bundeseigenen Nationalen Organisation für den Wandel in der Mobilität sagt dagegen: “In Deutschland gibt es rund 21 Millionen Wohnungen in Mehrparteienhäusern und fast neun Millionen Stellplätzen, die dazu gehören – ein riesiges Potenzial für den Ausbau von privater Ladeinfrastruktur.”


Quelle:

www.tagesschau.de