Ende 2021 trat das entsprechende Telekommunikationsgesetz in Kraft. Auf dessen Basis können Verbraucher eine Preisreduzierung oder die Möglichkeit zur Sonderkündigung erzwingen. Das ist hilfreich, wenn man versehentlich ausgerechnet bei dem Provider einen Vertrag unterschrieben hat, der am Wohn- oder Arbeitsort das schlechtere Netz bietet. Beim Festnetz-Internet gibt es diesen Rechtsanspruch bereits, er wird eher mäßig in Anspruch genommen.
Quelle:
www.handelsblatt.com



