Frankfurt. Geht es um die Nachfolgeplanung, gilt die Familiengesellschaft bei vielen Anwälten als „eierlegende Wollmilchsau“, also eine Art „All-in-one-Lösung“. Meist wird sie von Eheleuten gegründet, um Vermögenswerte an ihre Kinder weiterzugeben und dabei Steuern sowie Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Zudem soll sichergestellt werden, dass das Vermögen zumindest für einige Jahre in der Familie bleibt.
Quelle:
www.handelsblatt.com


