In der Pflichtmitteilung legte SpaceX unter anderem offen, dass das Unternehmen nicht über ausreichende Lieferverträge mit Anbietern von Hochleistungsprozessoren verfüge, um den eigenen Bedarf zu decken. Gleichzeitig wies es darauf hin, es gebe keine Garantie, dass die „Terafab“ innerhalb des geplanten Zeitrahmens oder überhaupt den Betrieb aufnehmen werde.
Quelle:
www.handelsblatt.com



