Faktenfinder
Vizekanzler Klingbeil hat den Auftakt gemacht bei den diesjährigen ARD-Sommerinterviews. Die meisten Aussagen halten einer Überprüfung stand – doch bei den Aussagen zum Tankrabatt und der Superreichensteuer lag er daneben.
Beim ARD-Sommerinterview mit Vizekanzler, Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil ging es vor allem um das neue Reformpaket und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. Auch Themen wie der Tankrabatt oder das Informationsfreiheitsgesetz wurden im anschließenden Communityfrageteil thematisiert. Dabei machte er insgesamt nur wenige Aussagen, die sich faktisch überprüfen lassen.
Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführende Behauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen von Klingbeil noch einmal genauer beleuchtet.
Keine Superreichensteuer geplant
Klingbeil sagte im Interview zu den geplanten Steuerentlastungen und der Erhöhung der Reichensteuer: “Deswegen habe ich sehr dafür gekämpft, dass die Reichensteuer ausgeweitet wird und wir jetzt sogar eine Superreichensteuer einführen.” Es ist korrekt, dass die “Reichensteuer” im Reformpaket der Bundesregierung in zwei Stufen verändert wird. Aber eine “Superreichensteuer” ist danach nicht vorgesehen.
Die “Reichensteuer” soll künftig bei einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen – mit 45 Prozent. Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 280.000 Euro sollen 47 Prozent fällig werden. Bislang gilt ein einheitlicher Satz für zu versteuernde Einkommen von 277.826 Euro in Höhe von 45 Prozent. Die geplante Ausweitung ist jedoch keine “Einführung einer Superreichensteuer”.
Der Begriff ist irreführend, denn wer ein Einkommen von mehr als 280.000 Euro im Jahr hat, gilt noch nicht als superreich. Mit Superreichen sind in der Regel Menschen gemeint, die ein Finanzvermögen von mehr als 100 Millionen US-Dollar verfügen. Das sind laut Boston Consulting Group in Deutschland etwa 5.000 Personen. Für Superreiche gibt es in Deutschland keine Vermögenssteuer.
Zahl der Krankheitstage “zu hoch”
Klingbeil erklärte im Interview, die Zahl der Krankheitstage in Deutschland sei “zu hoch”. Laut Daten der Betriebskrankenkassen (BKK) stiegen die gemeldeten Arbeitsunfähigkeitstage pro versichertem Beschäftigten tatsächlich von 18 Tagen im Jahr 2016 auf gut 19,5 bis 20 Tage im Jahr 2025.
Experten schätzen, dass circa 40 bis 60 Prozent des Anstiegs darauf zurückzuführen sei, dass seit 2022 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung Pflicht ist. Damit werden alle Krankmeldungen automatisch von den Arztpraxen an die Krankenkassen geschickt, früher haben die Versicherten das häufig vergessen. Der restliche Anstieg lässt sich durch eine tatsächlich höhere Krankheitslast erklären.
Laut mehreren Studien ist die telefonische Krankschreibung, die laut Reformpaket abgeschafft werden soll, nicht für den Anstieg der Krankheitszahlen verantwortlich. Ihr Anteil lediglich zwischen 0,8 und 1,2 Prozent.
Auch aktuell haben Patientinnen und Patienten keinen Anspruch auf eine Krankschreibung per Telefon. Diese liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes. Eine erste Arbeitsunfähigeitsbescheinigung (AU) kann für höchstens fünf Tage ausgestellt werden, für eine Folgekrankschreibung ist ein Praxisbesuch mit Untersuchung zwingend erforderlich. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur nach sorgfältiger ärztlicher Prüfung im Ausnahmefall möglich.
Klingbeil betonte, dass ein Arbeitgeber schon heute eine AU ab dem ersten Krankheitstag einfordern kann. Hierfür ist weder ein Anlass noch einer Begründung notwendig, urteilte das Landesarbeitsgericht Köln. Es kann aber zugunsten des Arbeitnehmers eine günstigere Regelung vereinbart werden, laut der die Vorlage einer AU erst später notwendig ist.
Tankrabatt nicht vollständig weitergegeben
Der kürzlich ausgelaufene Tankrabatt war Thema bei den Fragen aus der Community. Dazu sagte Klingbeil, dieser sei weitergegeben worden, dies sagten zumindest Studien. Doch das ist mindestens missverständlich. Denn das Münchner Ifo-Institut hat ausgerechnet, dass der Tankrabatt zwar größtenteils weitergegeben wurde, aber nicht vollständig. Besonders beim Diesel klaffte eine Lücke: Von den 17 Cent Rabatt seien nur etwa 12 Cent bei den Verbrauchern angekommen.
Auch die Monopolkommission stellt fest, dass der Tankrabatt nicht vollständig an Autofahrerinnen- und Autofahrer weitergegeben wurde. Dies erfolgte regional unterschiedlich – im Nordwesten wurde am meisten weitergegeben und im Süden am wenigsten. Das deutet laut Kommission auf ein “Wettbewerbsproblem auf der vorgelagerten Marktstufe” hin. Das heißt, das Problem ist nicht die Tankstelle sondern die Lieferkette zuvor: Raffinerien, Großhändler, Mineralölkonzerne. Auch das Bundeskartellamt geht davon aus “dass der Tankrabatt möglicherweise nicht zu jedem Zeitpunkt vollständig weitergereicht worden ist.”
Widersprüchliche Aussage zu IFG
Nicht nur bei Steuerfragen, auch beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) plant die Bundesregierung Reformen. Kritiker werfen der Regierung vor, das Gesetz auszuhöhlen oder faktisch abzuschaffen. Mit diesem Vorwurf aus der Community konfrontiert, sagte der Vizekanzler: “Es geht nicht um Aushöhlen, es geht auch nicht um Abschaffen […] Das wird jetzt alles natürlich in Gesetzesform beschlossen. Und natürlich sollen NGOs und Journalisten ihre Arbeit weiter machen können.”
Klingbeil bezieht sich mit seiner Aussage auf das Informationsfreiheitsgesetz, welches laut Reformpaket unter Punkt 32 angepasst werden soll. Dort steht, dass in Zukunft fokussiert natürliche Personen (wie Journalisten) mit dem benötigten “berechtigten Interesse” den Zugang zu Informationen bekommen.
Im Interview versichert Klingbeil, dass auch NGOs (Nichtregierungsorganisationen) dieses berechtigte Interesse behalten sollen. Eine NGO ist keine natürliche Person, sondern eine juristische. Damit stimmt Klingbeils Aussage nicht mit den Vorschlägen im Reformpaket überein. In den Reformplänen des Koalitionsausschusses heißt es dazu explizit: “Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.”
Nach dem IFG haben alle Bürger einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden. Dabei wird nicht jede Information freigegeben, es gibt Ausnahmen wie personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nun soll dies geändert werden: Natürliche Personen mit einem berechtigten Interesse und keiner anderen Möglichkeit, an die erfragte Information zu gelangen, sollen Auskünfte erhalten – und eben keine Nichtregierungsorganisationen.
Nicht nur SPD kann gegen einen AfD-Kandidaten in Sachsen-Anhalt stimmen
Mit Blick auf die im September anstehenden Landtagswahlen sagte Klingbeil: “Wenn man verhindern will, dass es einen AfD-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt gibt, dann muss man SPD wählen. Wenn wir dabei sind, dann gibt es eine demokratische Mehrheit gegen einen AfD-Ministerpräsidenten.”
Diese Aussage ist nur teilweise richtig. Richtig ist, dass die Abgeordneten des Landtags den Ministerpräsidenten wählen. Sofern die SPD erneut in den Landtag einziehen würde, könnte sie dem Ministerpräsidentschaftskandidaten der AfD die Zustimmung verweigern. Das gilt aber auch für alle anderen Parteien, die eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt verhindern wollen. Es gibt also keinen Zwang, die SPD zu wählen, um einen AfD-Ministerpräsidenten zu verhindern.
Umgekehrt gilt jedoch: Jede Partei, die an der Fünf‑Prozent‑Hürde scheitert, “zersplittert” das Lager und reduziert die Zahl der Sitze, die für Anti‑AfD‑Koalitionen zur Verfügung stehen. Das kann AfD‑Mehrheiten erleichtern. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die SPD bei sieben Prozent und wäre damit im Landtag vertreten.
Klar ist schon jetzt, dass eine Regierungsbildung ohne SPD schwierig werden könnte. Die derzeit nach Umfragen zweitstärkste Partei, CDU, schließt eine Koalition mit der drittstärksten Partei, Die Linke, aus.
Stabilisierung des Rentenniveaus Ziel der Reform
Auch zur geplanten Rentenreform der Bundesregierung äußerte sich Klingbeil im ARD-Sommerinterview. Er betonte, dass ohne eine Rentenreform das Rentenniveau ab 2031 sinken würde. “Das heißt, die Renten werden weniger – und gleichzeitig steigen die Beiträge richtig hoch”, so Klingbeil. Richtig ist, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 gesetzlich bei 48 Prozent stabilisiert wird: Das ist festgehalten im “Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten”, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.
Das Rentenniveau setzt eine Rente nach 45 Jahren Durchschnittslohn ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Damit ist es in Indikator dafür, wie sich die Rente im Verhältnis zu den Löhnen entwickelt.
Derzeit ungeklärt ist, wie es mit dem Rentenniveau nach dem Jahr 2031, der so genannten Haltelinie, weitergehen soll. Auch die Rentenkommission hält in ihrem Bericht mit Empfehlungen zu einer Rentenreform fest, dass nach Auslaufen der Haltelinie Beiträge ansteigen und im Gegenzug das Rentenniveau sinken würden.
Die Rentenkommission empfiehlt deshalb für Rentenzugänge ab 2032 einen Übergangsfaktor bis Mitte der 2040er-Jahre. Dieser soll aus Steuermitteln finanziert werden. Ab den 2040er-Jahren soll dann der Effekt der von der Kommission empfohlenen gesetzlichen Kapitalrente zum Tragen kommen. Erklärtes Ziel der Kommissionsvorschläge ist, dass das Rentenniveau künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Vorschläge der Rentenkommission als Beschlussvorlage für eine Abstimmung im Bundestag zu übernehmen. Als Reaktion auf eine Community-Frage sagte Klingbeil dazu: “Ich will das jetzt so umsetzen, aber ich entscheide das nicht alleine, sondern das muss der demokratische Beschluss des Bundestages sein.” Der Bundestag wird voraussichtlich nach der parlamentarischen Sommerpause über die Rentenreform abstimmen.
Nicht nur Lob von den Gewerkschaften
Klingbeil lobte die Bemühungen des Koalitionsausschusses um Reformen – und sieht dabei im ARD-Sommerinterview auch die Gewerkschaften auf der Seite der Bundesregierung. Wörtlich sagte Klingbeil: “Deswegen brauchen wir Strukturveränderungen, Investitionen und eine Haushaltskonsolidierung, damit Deutschland endlich wieder auf einen Wachstumskurs kommt. Und dafür sind wichtige Impulse gesetzt worden. Das sehen übrigens Gewerkschaften genauso wie Arbeitgeber, die auch alle sagen: In den 34 Vorschlägen ist vieles dabei, was Deutschland wirtschaftlich wieder stärker machen wird.”
Was Klingbeil sagt, ist nicht falsch. Tatsächlich gab es von Gewerkschaften auch Lob für die angekündigten Reformen. Sie begrüßten zwar Punkte wie die gezielte Stärkung kleiner und mittlerer Einkommen sowie die Erhöhung steuerfreier Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi äußerte etwa, dass viele der Ergebnisse “richtige Signale für Beschäftigung, Wachstum und Entlastung” seien.
Allerdings unterschlägt Klingbeil, dass die Gewerkschaften neben Lob auch Kritik an den Reformplänen äußerten. Kritikpunkte sind etwa die Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen, der Zwang zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Krankheitstag, die Ausweitung des Zeitraums für sachgrundlose Befristungen und das Aufweichen des Kündigungsschutzes.
Die IG Metall-Vorsitzende Christiane Benner bezeichnete diese Punkte als einen “Angriff auf Beschäftigtenrechte”. Der Ver.di-Vorsitzende Frank Werneke erklärte, dass “Misstrauen gegen Beschäftigte und eine Ausweitung des Befristungswahnsinns” kein Wachstum schaffen.
Mitarbeit: Frank Dürr, Martin Peusche, Anny Norma Schmidt, WDR und Eva Matzel, Paula Nießing, SWR
Quelle:
www.tagesschau.de




