Seit bekannt ist, dass Jens Spahn und sein Ehemann mithilfe einer Leihmutter Eltern geworden sind, wächst die Kritik am Unionsfraktionschef – auch aus den eigenen Reihen. Jetzt fordert ein CDU-Landesverband seinen Rücktritt.
Jens Spahn und sein Ehemann sind Eltern geworden. Geboren wurde ihr Sohn von einer Leihmutter in den USA – dabei lehnt die CDU Leihmutterschaft ab. Dass ausgerechnet der Unionsfraktionsvorsitzende diesen Weg gewählt hat, sorgt für wachsende Kritik.
Mit Mecklenburg-Vorpommern fordert nun ein CDU-Landesverband Spahns Rücktritt. “Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muss zurücktreten”, sagte der CDU-Landesvorsitzende Daniel Peters der Bild-Zeitung.
Spahn habe als Fraktionschef im Bundestag eine besondere Vorbildfunktion innerhalb der Union, so Peters, der auch im CDU-Bundesvorstand sitzt. “Mit einer Leihmutterschaft in den USA hat er sich in voller Absicht über in Deutschland geltendes Recht hinweggesetzt.”
Zudem nehme er für sich in Anspruch, als Privatperson ganz anders handeln zu können als er als CDU-Mandatsträger abstimme. Das, kritisiert Peters, “geht überhaupt nicht”.
Chef der Senioren-Union “geschockt”
Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich “persönlich geschockt”. Die CDU habe den klaren Beschluss des Bundesparteitages, Leihmutterschaft abzulehnen. Er könne den Kinderwunsch verstehen – doch es gehe darum, “ob man Frauen instrumentalisiert”.
Dem Focus sagte Hüppe, die Leihmutterschaft sei zu Recht in Deutschland verboten. Es sei “nicht gut, wenn sich Politiker mit Macht und Geld darüber hinwegsetzen”.
Die CDU hatte im Februar auf ihrem Bundesparteitag beschlossen, am Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten – ausdrücklich auch bei sogenannten altruistischen Modellen ohne Bezahlung.
Eine “schwierige Debatte”
Eine erste Rücktrittsforderung aus der Union hatte es bereits am Donnerstag gegeben. Die Thüringer Landesvorsitzende der Frauen Union, Marion Rosin (CDU), verwies dabei in den Funke-Zeitungen ebenfalls auf den Parteitags-Beschluss.
Berlins neuer CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers sieht bei der Debatte um Leihmutterschaft ein ethisches Spannungsfeld. Beim Thema Leihmutterschaft sei es schwer, Position zu beziehen, erklärte er dem Berliner Tagesspiegel: “Für mich persönlich wäre es nicht der richtige Weg.”
Banaszak: Spahn muss Fragen beantworten
Grünen-Chef Felix Banaszak rief Spahn dazu auf, seine Entscheidung öffentlich zu erklären. Der Unionsfraktionschefs habe gesagt, er sei offen dafür, Fragen dazu zu beantworten. “Ich glaube, das muss er jetzt auch tun“, sagte Banaszak dem Fernsehsender Welt TV.
Es müsse möglich sein, die persönliche von der politischen Bewertung zu trennen, betonte der Grünen-Vorsitzende. Die ethischen Fragen rund um Leihmutterschaft seien “nicht trivial”. Deshalb sei nachvollziehbar, “dass das auch insbesondere in der Union für Irritation sorgt und auch über die Union hinaus”.
Das Verbot bleibt bestehen
Die CSU hält am Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland fest. “Es geht um die Glaubwürdigkeit unserer Politik”, sagte der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek der Nachrichtenagentur dpa.
Er respektiere die private Entscheidung, so Holetschek – “aber politisch bleibt unsere Linie klar: Was in Deutschland verboten ist, bleibt verboten – und daran werden wir nicht rütteln”.
Auch das Bundesfamilienministerium stellte klar, dass dieses Verfahren verboten bleibe. “Der Koalitionsvertrag sieht keine Änderung der aktuellen Rechtslage vor”, erklärte ein Sprecher den Funke-Zeitungen.
Besondere rechtliche Rahmenbedingungen in den USA
Aus dem Umfeld Spahns hatte es geheißen, die Entscheidung für eine Leihmutterschaft in den USA sei auch wegen der dortigen rechtlichen Rahmenbedingungen gefallen. Leihmütter müssten finanziell unabhängig sein, bereits eigene Kinder haben und in stabilen familiären Verhältnissen leben.
Zugleich betont Spahns Umfeld, der Unionsfraktionschef leite aus seinem Privatleben keine politischen Forderungen ab und strebe keine Änderung der deutschen Rechtslage an.
Leihmutterschaft im Ausland ist erlaubt
Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Strafbar sind unter anderem die ärztliche Mitwirkung und die Vermittlung entsprechender Vereinbarungen.
Für Wunscheltern ist es jedoch nicht verboten, ein im Ausland durch Leihmutterschaft geborenes Kind nach Deutschland zu bringen und hier aufzuziehen. Gerade diese Möglichkeit führt seit Jahren immer wieder zu politischen und rechtlichen Debatten.
Quelle:
www.tagesschau.de



