Für den Fall eines Machtverlusts hatte Viktor Orban Vorsorge getroffen – so dachte er jedenfalls. Viele hochrangige Schlüsselposten in Ungarns Staat und Verwaltung wurden von seiner Regierung auf Jahre hinaus mit loyalen Gefolgsleuten besetzt, ihre Absetzung an eine Parlamentsentscheidung mit Zweidrittelmehrheit geknüpft. Auch manche Institutionen wollte Orban auf diese Art gewissermaßen verewigen. Das Kalkül dahinter: Die Arbeit jeder anderen Regierung sollte so weit wie möglich sabotiert werden. Im Hintergrund würde Orban weiter bestimmen können – auch wenn er gerade nicht Regierungschef wäre.
Womit der am 12. April 2026 abgewählte Autokrat nicht gerechnet hatte, war die krachende Wahlniederlage seiner Partei Fidesz (Bund Junger Demokraten) und die historische Zweidrittelmehrheit der Oppositionspartei Tisza (Respekt und Freiheit). Von der machen Ungarns neuer Regierungschef Peter Magyar und seine Parlamentsfraktion nun reichlich Gebrauch und demontieren das Orban-System im Eiltempo. “Operation Fegefeuer” nennt Magyar das.
Ihr wichtigster Teil wurde am Montag (13.07.2026) umgesetzt – nur zwei Monate nach Regierungsantritt: Am Montagabend stimmte das ungarische Parlament für umfangreiche Verfassungsänderungen, die Magyar und seine Regierung Ende Juni vorgeschlagen hatten.
Mit ihnen werden zum einen wichtige Funktionäre des Orban-Systems gezwungen, ihre Ämter zu verlassen, darunter der Staatspräsident Tamas Sulyok und vier Verfassungsrichter. Peter Magyar hatte Sulyok und andere Gefolgsleute wie den Vorsitzenden des Verfassungsgerichts, Peter Polt, immer wieder “Orbans Marionetten” genannt und bereits im Wahlkampf angekündigt, für ihre Absetzung zu sorgen.
Zum anderen machen die Verfassungsänderungen die schlimmsten Beschneidungen des Rechtsstaats, die Orban hatte vornehmen lassen, rückgängig. So erhält beispielsweise das Verfassungsgericht seine ursprünglichen Kompetenzen wieder und die Unabhängigkeit der Justiz wird insgesamt gestärkt. Die Zahl der Gesetze, die nur mit Zweidrittelmehrheit geändert werden können, wird eingeschränkt. Außerdem wird eine Behörde zur Rückgewinnung unrechtmäßig erworbener Vermögen gegründet. Und schließlich sollen Parlamentsabgeordnete ihr Mandat maximal drei Amtszeiten lang ausüben dürfen.
Wie weit darf man gehen?
Die Frage, ob populistische und autokratische Regime zurückgebaut werden können und sich die Demokratie wiederherstellen lässt, wird in der EU spätestens seit dem Aufstieg Orbans ab dem Jahr 2010 heiß diskutiert – auch unter dem Aspekt, wie weit man gehen darf oder muss, um Unrecht zu beseitigen.
Peter Magyars Regierung, das lässt sich nach zwei Monaten sagen, ist alles andere als zimperlich. Sie zeigt mit Hochgeschwindigkeit, wie es gehen kann – weil sie, anders als beispielsweise die Regierung Donald Tusks in Polen, die nötige Mehrheit hat. Zugleich gibt es in der Tisza-Partei, aber auch unter einem bedeutenden Teil der Ungarn, den politischen Willen zu einer radikalen Abrechnung mit dem Orban-Regime.
Die Stimmung gleicht der in manchen mittel- und südosteuropäischen Ländern im Wendejahr 1989 – in Ungarn ist vielfach von einem “Systemwandel” die Rede. Verständlich, denn Orban und ein enger Machtzirkel um ihn herrschten 16 Jahre lang mit einer Selbstherrlichkeit und Willkür, die viele Ungarn zum Schluss als immer unerträglicher empfanden. Unter diesen Umständen erscheint auch der radikale Rückbau des Orban-Staats in einem anderen Licht als unter gewöhnlichen Bedingungen.
Peter Magyar erteilte allen Bedenken gegen die Verfassungsänderungen am Montag eine Absage. Es wäre ein “Verrat an der ungarischen Nation, wenn wir das jetzige Grundgesetz nicht anrühren würden”, denn das sei das “Basisdokument der Cosa Nostra” – des Mafia-Systems, das Orbans Partei Fidesz und die mit ihr verbundene kleine Christdemokratische Volkspartei (KDNP) errichtet hätten. Tatsächlich hatte Orban die Verfassung in den vergangenen anderthalb Jahrzehnten auf seine Bedürfnisse zugeschnitten – bis in Details, die nach Ansicht vieler Verfassungsrechtler in einem Grundgesetz gar nichts zu suchen haben.
Orban erklärt Ende der Demokratie
Die Fraktionen der Orban-Partei Fidesz und der KDNP boykottierten die Parlamentssitzung am Montag und blieben der Abstimmung fern. Schon seit Tagen hatten Orban und andere Fidesz-Politiker von einem “Ende der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn” gesprochen, zu denen die Verfassungsänderungen führen würden.
Einem Fidesz-Aufruf zu einer Protestkundgebung in Budapest folgten am vergangenen Donnerstag (09.07.2026) jedoch nur wenige tausend Menschen. Ein krasser Gegensatz zu den früheren zehn- bis hunderttausenden, die zu Fidesz-Kundgebungen gekommen waren – oft von der orbanschen Staatsmacht dazu verpflichtet.
Doch die Auflösungserscheinungen im Orban-Lager gehen auch darüber hinaus in rasantem Tempo weiter. Kurz vor der Abstimmung am Montag gab der Fidesz-Fraktionschef Gergely Gulyas, einst die Nummer drei in Orbans Machthierarchie, seinen Rücktritt bekannt. Er sei nicht mehr in der Lage, die Fraktion zu führen, so Gulyas. Viktor Orban selbst, der nach der krachenden Wahlniederlage auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet hatte, aber vor wenigen Wochen als Fidesz-Vorsitzender wiedergewählt wurde, befand sich unterdessen auf dem Weg zur Fußball-Weltmeisterschaft in den USA.
Ex-Premier im Abseits
Viele Beobachter sprachen deswegen davon, dass der Ex-Premier seine Partei und seine Anhänger im Stich gelassen habe. “Viktor Orban befördert sich gerade selbst ins politische Abseits”, kommentierte das Portal Telex. Der Politologe Gabor Török schrieb auf Facebook: “Orban sollte nicht zur Weltmeisterschaft reisen, wenn er meint, dass die Demokratie in Ungarn am Ende sei.” In Wahrheit sei eher der politische Mythos Orban am Ende, so Török.
Tatsächlich ist – zumindest derzeit – kaum ein unabhängiger Beobachter in Ungarn der Ansicht, dass mit der Regierung Peter Magyar eine zweite Autokratie anbrechen würde. Doch gegen einen Teil der Verfassungsänderungen und auch gegen das Tempo, mit denen sie durchgesetzt werden, äußern manche ungarische Juristen und Bürgerrechtsorganisationen Bedenken.
Das Helsinki-Komitee und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ) kritisieren beispielsweise die Beschränkung für Abgeordnete auf drei Mandatszeiten. Die TASZ bemängelt auch, dass gegen sexuelle und ethnische Minderheiten gerichtete Verfassungspassagen nicht geändert wurden.
Kritik an Feldzug gegen den Präsidenten
Im Fall von Magyars Feldzug gegen den Staatspräsidenten ist die Öffentlichkeit hin- und hergerissen. Tamas Sulyok ist äußerst unbeliebt und hat selbst zu den schlimmsten Abwegen des Orban-Regimes hartnäckig geschwiegen. Deshalb sei es moralisch legitim, ihn zum Rücktritt aufzufordern, meinen viele Beobachter. Doch Magyar dürfe nicht dieselben Methoden verwenden wie Orban, also beispielsweise speziell auf Personen zugeschnittene Verfassungsänderungen vornehmen lassen, warnt etwa Amnesty International Ungarn.
Für Sulyok gibt es nun im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Er kann die Verfassungsänderungen binnen fünf Tagen unterschreiben – und damit sein eigenes Ausscheiden aus dem Amt besiegeln. Zögert er seine Unterschrift hinaus, könnte Peter Magyars Regierung ein Amtsenthebungsverfahren anstreben. Dann würde automatisch vorübergehend die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer das Amt des Staatspräsidenten übernehmen und könnte die Verfassungsänderungen unterschreiben, die dann in Kraft träten.
Peter Magyar kündigte unterdessen an – auch das ein Wahlkampfversprechen -, dass die jetzigen Verfassungsänderungen nur eine Art dringend notwendiges Provisorium seien: Ab Herbst soll eine ausführliche Debatte über ein völlig neues Grundgesetz für Ungarn beginnen.
Quelle:
www.dw.com



