Das Münchner Oberlandesgericht sprach den 25-jährigen Farhad N. wegen zweifachen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert.
Bei dem Anschlag auf eine Demonstration der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wurden Mitte Februar vergangenen Jahres mehr als 40 Menschen verletzt, mehrere lebensgefährlich. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind starben wenig später.
Ein Teil der Verletzten ist noch immer nicht genesen. Der Richter berichtete von einem Mann, der erst kürzlich neue Beinoperationen hatte. Dazu kämen in vielen Fällen massive psychische Folgen.
Kinderwagen durch die Luft geschleudert
Die beiden Todesopfer befanden sich am Ende des Demonstrationszugs. Nach Angaben des Richters hatte sich die Mutter bewusst dafür entschieden, an das Ende des Zugs zu gehen. Sie habe sich dort in der Nähe der Polizei besonders sicher gefühlt.
Farhad N. war laut Urteil aber an den die Demonstration absichernden Polizeiwagen vorbeigefahren und hatte dann beschleunigt. Mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Stundenkilometern erfasste er die Mutter und das im Kinderwagen sitzende Kind. Die Zweijährige, die der Richter als “fröhliches und für ihr Alter bereits selbstbewusstes, aufgewecktes Mädchen” beschrieb, wurde mit dem Kinderwagen in die Luft geschleudert. Bei der Mutter handelte es sich um eine gebürtige Algerierin, die als Ingenieurin bei der Stadt München angestellt war.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert. Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung ohne größere Regung.
Täter kam vor zehn Jahren als Flüchtling
Farhad N. war 2016 als 15-jähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Der Richter beschrieb ihn als Mann mit fragilem Selbstwertgefühl, der sich im Islam radikalisierte. Er habe sich vor dem Anschlag durch Gebete zu der Tat motiviert. So habe er den Thronvers des Koran gesprochen und einer Bekannten als Sprachnachricht das muslimische Glaubensbekenntnis geschickt. Bei Polizei und Gutachtern gab er an, Allah habe seine Tat gewollt.
Die Bundesanwaltschaft stellte bei Farhad N. ein komplexes Motivbündel fest. Demnach sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. Der Angeklagte selbst machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.
Der Fall hatte im Februar vergangenen Jahres bundesweit für Entsetzen und kurz vor der damaligen Bundestagswahl für hitzige Debatten über die Flüchtlingspolitik gesorgt. Nach der Tat wurden in Deutschland Stimmen laut, die eine Verschärfung der Migrationspolitik forderten. Die Angehörigen der Toten wehrten sich jedoch gegen eine politische Vereinnahmung der Gewalttat. Sie baten darum, ihren Verlust nicht zu benutzen, “um Hass zu schüren und ihn politisch zu instrumentalisieren”.
gri/jj (afp, epd, dpa)
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