Die Beklagten hätten die urheberrechtlich geschützten Werke ohne Genehmigung vervielfältigt und verbreitet, ohne den Autoren oder Verlagen eine Entschädigung zu zahlen, warfen die Verlage und Turow dem Social-Media-Riesen vor. Dabei sei Meta bewusst gewesen, dass das Vorgehen gegen das Urheberrecht verstoße.
Quelle:
www.handelsblatt.com



