Einigen Start-up-Investoren dürfte das bekannt vorkommen. Gerade in Krisen sind Gründer oft nicht mehr gut greifbar, geschweige denn steuerbar. In GmbHs haben zwar auch Minderheitsgesellschafter Stimmrechte, Informations-, Kontroll- und Zustimmungsrechte. In der Praxis bleiben diese aber oft zahnlos.
Quelle:
www.handelsblatt.com



