Am 15. Juli 2026 gab der CDU-Politiker Jens Spahn bekannt, dass er dank einer Leihmutter aus den USA gemeinsam mit seinem Ehemann Vater geworden ist. Erst Anfang des Jahres hatte die CDU auf ihrem Parteitag den Beschluss gefasst, eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin abzulehnen. Auch Spahn selbst hat sich in der Vergangenheit öffentlich gegen Leihmutterschaft ausgesprochen. Aufgrund von Vorwürfen der Doppelmoral ist Spahn am 18. Juli von seinem Amt als Fraktionsvorsitzender zurückgetreten. Sein Fall hat eine breite öffentliche Diskussion über Leihmutterschaft ausgelöst.
Wie ist die aktuelle gesetzliche Situation in Deutschland?
In Deutschland ist Leihmutterschaft bislang nach dem Embryonenschutzgesetz verboten, ebenso wie die Vermittlung von Leihmüttern. Verträge, die beinhalten, dass eine Frau ein Kind austrägt und nach der Geburt anderen überlässt, werden als sittenwidrig eingestuft und sind damit wirkungslos. Die Frau, die das Kind austrägt, wird immer als die rechtliche Mutter eingestuft – selbst wenn die Geschlechtszellen, aus denen der Embryo entstanden ist, nicht von ihr stammen und sie somit nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist. Zudem ist es medizinischem Personal untersagt, künstliche Befruchtungen bei Frauen durchzuführen, die nicht vorhaben, das Kind selbst aufzuziehen.
Paare mit Kinderwunsch, die selbst keine Kinder bekommen können, lassen ihr Wunschkind deshalb teils von Leihmüttern im Ausland austragen. Spermien und Eizelle stammen dabei oft von den Wunscheltern. Bei männlichen Paaren werden die Spermien eines der beiden Väter mit einer gespendeten Eizelle kombiniert, die nicht von der Leihmutter stammen muss. Je nach Land gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen.
Welche ethischen Probleme sind mit der Leihmutterschaft verbunden?
Ein UN-Bericht hat Leihmutterschaft 2025 als Menschenrechtsverletzung eingestuft. Demnach werden insbesondere Frauen in prekären Lagen ausgebeutet, um Kinder für andere Menschen – meist aus reicheren Ländern – auszutragen. Den globalen Leihmutterschaftsmarkt schätzt der Report auf rund 15 Milliarden Dollar, wobei die Leihmütter selbst nur einen Bruchteil des Geldes erhalten. In vielen Fällen haben sie unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung und haben deshalb ein erhöhtes Risiko für gesundheitliche Komplikationen. Zudem geben sie vertraglich das Recht zur Selbstbestimmung über ihren Körper ab – oft ohne vorab ausreichend informiert worden zu sein.
Doch auch in Ländern, in denen Frauen unter wirtschaftlich stabileren Bedingungen leben, gibt es Bedenken: „Strittig ist besonders die Freiwilligkeit der Leihmutter, ein Kind für andere auszutragen und dieses nach der Geburt abzugeben“, erklärt die Sozial- und Kulturanthropologin Anika König von der Freien Universität Berlin. „Denn es wird oft angenommen, dass durch die Schwangerschaft eine Bindung entsteht, die dies erschwert.“
Frauen aufgrund dieser Annahme zu verbieten, sich als Leihmutter zur Verfügung zu stellen, sei jedoch ebenfalls problematisch, meint Friederike Wapler, Professorin für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz: „Die Entscheidung, ein Kind für andere Personen auszutragen, ist höchstpersönlich und als Ausdruck selbstbestimmten Handelns ernst zu nehmen“, sagt sie. Aus ihrer Sicht ist nicht die Leihmutterschaft an sich ethisch problematisch, sondern die Umstände von ökonomischer Ausbeutung und unzureichender Gesundheitsversorgung, unter denen sie in vielen Gegenden der Welt stattfindet. „Um diese Umstände zu bekämpfen, reicht eine innerstaatliche Regelung nicht aus. Hier müssten vielmehr im Rahmen des internationalen Rechts verbindliche Mindeststandards geschaffen werden.“
Warum entscheiden sich Frauen dafür, Leihmutter zu werden?
Wie die UN-Analyse ergeben hat, sehen sich manche Frauen in wirtschaftlichen Notlagen dazu gezwungen, gegen Geld Kinder für andere auszutragen. In Ländern, in denen Leihmütter durch klare gesetzliche Regelungen geschützt sind, spielen finanzielle Erwägungen dagegen oft nur eine untergeordnete Rolle. „Bei der Leihmutterschaft sind auch andere, rundweg positive Motive im Spiel: die Genugtuung, kinderlosen Paaren zu einem Kind verhelfen zu können, der Stolz, etwas so Bemerkenswertes geleistet zu haben, sogar die Freude an der Schwangerschaft“, erklärt Claudia Wiesemann, emeritierte Direktorin des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen. „Dies weiß man aus Befragungen von Leihmüttern. Wir müssen Regelungen schaffen, bei denen diese Motive im Vordergrund stehen.“
Welche Rolle sollte Geld spielen?
„Niemand darf sich an der Durchführung von Leihmutterschaften bereichern“, meint Wapler. Modelle einer „altruistischen Leihmutterschaft“, bei der die Leihmutter nur Auslagen erstattet bekommt, aber keinen finanziellen Vorteil erzielen soll, wie derzeit beispielsweise in den USA, hält sie für fragwürdig. „Altruismus darf nicht nur von der Leihmutter verlangt werden“, sagt die Rechtsphilosophin. „Wenn sie keine Gewinne erzielen darf, aber Reproduktionskliniken und Vermittlungsagenturen gewinnorientiert handeln dürfen, entsteht eine strukturelle soziale Schieflage.“ Aus ihrer Sicht dürfte Leihmutterschaft in Deutschland deshalb nur zugelassen werden, wenn alle Beteiligten verpflichtet werden, gemeinnützig zu handeln.
Auch die Philosophieprofessorin Christine Straehle von der Universität Hamburg hält die Unterscheidung von kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft für irreführend: „Bezahlte Leihmutterschaft zu verbieten, aber die altruistische zu erlauben ist nicht nachvollziehbar, denn damit werden die Bedenken bezüglich eventueller Ausbeutung der Leihmutter oder bezüglich des Kindeswohls ja nicht ausgeräumt“, sagt sie. Es komme deshalb nicht darauf an, die Leihmütter nicht zu bezahlen, sondern klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten Sicherheit geben. „Anstatt Frauen als nicht verhandlungsfähig vorauszusetzen, sollten wir als Gesellschaft davon ausgehen, dass sich Frauen entscheiden können, bei eindeutiger Rechtslage, mit Hilfe derer Leihmütter effektiv geschützt werden können, als Leihmütter zu arbeiten.“
Was bedeutet Leihmutterschaft für die Kinder?
„Es gibt große Sorgen bezüglich des Kindeswohls, sowohl in Bezug auf die Identität des Kindes als auch auf die mögliche Wahrnehmung, verkauft worden zu sein“, berichtet König. „Die Erfahrungen der Kinder sind bisher allerdings noch sehr wenig berücksichtigt worden und stellen eine eklatante Forschungslücke dar.“
Straehle sieht in den Überlegungen zum Kindeswohl eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: „Inwieweit ist es gerechtfertigt, denjenigen, die sich nicht ohne Hilfe von Leihmüttern einen langgehegten Kinderwunsch erfüllen können, zu unterstellen, dass sie nicht in der Lage wären, das Wohl des Kindes als erstes Anliegen zu haben? Oder zu unterstellen, dass sie das Wohl des Kindes nicht ausreichend wahren können“, fragt sie. „Niemand kommt bisher auf die Idee, dieses Argument gegen andere Arten der Familiengründung ins Feld zu führen.“
Aus Sicht von Wiesemann kann sich das deutsche Verbot der Leihmutterschaft negativ auf Kinder auswirken, die von ausländischen Leihmüttern ausgetragen wurden. „Die gesellschaftliche Stigmatisierung der Familien, die so gegründet werden, ist vor allem für die Kinder fatal“, sagt sie. „Wie auch immer Kinder gezeugt wurden: Sie haben einen Anspruch, mit Respekt behandelt zu werden.“ Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass die Elternschaft schnell rechtssicher geklärt wird.
Welche Positiv-Beispiele gibt es aus anderen Ländern?
„Großbritannien ist ein gutes Beispiel, wie Leihmutterschaft so organisiert werden kann, dass die größten Gefahren des Kinderhandels und der Ausbeutung von Leihmüttern ausgeschlossen werden können“, berichtet Wiesemann. „Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über gemeinnützige Agenturen. Die Leihmutter selbst sucht sich die Wunscheltern aus und behält während der Schwangerschaft das Recht, über ihren eigenen Körper zu entscheiden.“ Zudem werde der soziale Kontakt zwischen Leihmutter, Wunscheltern und Kind gefördert – auch nach der Schwangerschaft. Die Leihmutter erhält zwar eine Kompensation für finanzielle Aufwendungen und Einbußen, aber keine finanziell attraktive Bezahlung. Zudem erfolgt die rechtliche Zuordnung zu den Wunscheltern möglichst umgehend. Ein ähnliches System gibt es auch in Portugal.
Wie ließe sich eine Leihmutterschaft in Deutschland rechtlich gestalten?
Eine von der Bundesregierung eingesetzte interdisziplinäre Kommission kam 2024 zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber bestimmte Formen nichtkommerzieller, altruistischer Leihmutterschaft unter sehr engen Schutzbedingungen zulassen könnte. Dafür müssten insbesondere die körperliche Selbstbestimmung der austragenden Frau, die rechtliche Absicherung des Kindes und die dauerhafte Verantwortung der Wunscheltern gewährleistet sein.
„Wichtig ist, dass sowohl eine Ausbeutung der Leihmutter als auch ein (versteckter) Kinderhandel verhindert werden“, sagt Susanne Gössl, Direktorin des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. „Dazu gehört, dass einerseits die Leihmutter nicht gezwungen werden darf, das Kind nach der Geburt abgeben zu müssen. Andererseits muss es aber – sollte die Leihmutter das Kind abgeben wollen – möglich sein, die Wunscheltern dazu zwingen zu können, Verantwortung für das Kind zu übernehmen.“ Denkbar wäre ein unabhängiges Gremium, das den Ablauf der Leihmutterschaft begleitet.
Wapler schlägt vor, dass Leihmutterschaft nur in solchen Fällen zugelassen wird, in denen sich die Leihmutter und die Wunscheltern schon kennen oder bereit sind, sich kennenzulernen und sich über die Ausgestaltung ihrer Beziehung auch über die Geburt des Kindes hinaus zu verständigen. Auch König hält es für sinnvoll, dass Wunscheltern und Leihmutter nicht anonym sind, sondern in Hinblick auf ähnliche Wertvorstellungen und konkrete praktische Wünsche miteinander gematcht werden. „Sie sollten sich frei für beziehungsweise gegeneinander entscheiden können“, sagt König. „Die Identität der Leihmutter und gegebenenfalls Eizellgeberin sollte dem Kind bekannt sein, so dass es die Möglichkeit hat, mit beiden eine Beziehung aufzubauen.“
Quellen: Science Media Center, UN-Bericht “Violence against women and girls, its causes and consequences”, 2025
Quelle:
wissenschaft.de



