An diesem Mittwoch wird in Frankreich eine endgültige Entscheidung zu der Frage erwartet, ob das Land per Gesetz ein “Recht auf Hilfe zum Sterben” einführt. Volljährigen Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, soll es damit ermöglicht werden, ein tödliches Mittel einzunehmen.
Dieses soll durch einen Arzt verschrieben werden, der sich vorher mit anderen Ärzten beraten muss. In der Regel sollen die Betroffenen das Mittel selbst einnehmen. Wenn sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, sollen sie sich von einem Arzt oder Pfleger helfen lassen können.
Verschiedene Formen der Sterbehilfe in Europa legal
Es handelt sich also im Wesentlichen um einen sogenannten “assistierten Suizid”. Diese Form der Sterbehilfe ist unter gewissen Umständen auch in anderen europäischen Ländern grundsätzlich zulässig, beispielsweise in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Laut EU-Parlament ist in einigen europäischen Ländern, wie etwa den Niederlanden, Belgien und Spanien, die sogenannte aktive Sterbehilfe, die auch “Tötung auf Verlangen” genannt wird, erlaubt. Dabei wird das lebensbeendende Mittel durch einen Dritten, zumeist durch einen Arzt, verabreicht. Auch in Frankreich soll dies im Ausnahmefall möglich werden.
Neben diesen Formen gibt es auch die indirekte Sterbehilfe, bei der die Begünstigung des Todes eine Nebenfolge schmerzstillender Medikamente sein kann, oder die passive Sterbehilfe, bei der nach Maßgabe des Patientenwillens lebenserhaltende Maßnahmen eingestellt werden. In den meisten europäischen Staaten ist zumindest eine dieser Formen der Sterbehilfe zugelassen. Die Rechtslage ist innerhalb der EU unterschiedlich ausgestaltet und unübersichtlich. Es liegt an den Mitgliedstaaten, diese Fragen selbst zu lösen. Derzeit arbeiten einige europäische Länder, wie beispielsweise Irland und Malta, an Gesetzgebungen zur Sterbehilfe. Im Vereinigten Königreich ist die Legalisierung der assistierten Sterbehilfe vorerst gescheitert.
Französisches Gesetz stößt auf Kritik
Die Frage, ob und wie Sterbehilfe geleistet werden darf, ist von hoher gesellschaftlicher und politischer Brisanz. Dies zeigt sich auch im Entstehungsweg des französischen Gesetzes. Das Gesetz passierte sowohl in der Nationalversammlung als auch im Senat drei Lesungen. Während die Nationalversammlung für das Gesetz stimmte, lehnte der als konservativ geltende Senat das Gesetz dreimal ab. Das letzte Wort hat nun entsprechend der französischen Verfassung die Nationalversammlung.
Kritik kam insbesondere von der französischen Bischofskonferenz, die sich deutlich gegen das Gesetz aussprach und bereits im Vorfeld kritisierte, dass die engen Abstimmungsergebnisse in den Parlamentskammern die “deutliche Spaltung” der Gesellschaft widerspiegelten.
Lilli Guigueno und Nikola Dobric, die sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzen, befürchten im DW-Interview, dass diese Menschen sich genötigt fühlen könnten, auf Sterbehilfe zurückzugreifen, auch wenn sie nicht sterbenskrank sind. Dabei werde ihr Wille vor allem auch dadurch geprägt, wie die Gesellschaft auf Menschen mit Behinderungen schaut.
Ende eines Tabus?
Der belgische Arzt François Damas weist diese Kritik zurück. Er denkt nicht, dass behinderte oder schwerkranke Menschen sich durch die Möglichkeit einer Sterbehilfe gezwungen fühlten, diese in Anspruch zu nehmen. Es sei die Entscheidung der Patienten, die diese gemeinsam mit ihren Familien träfen. Außerdem seien hohe Schutzmaßnahmen vorgesehen.
Der Belgier begleitet seit über 20 Jahren sterbenskranke Patienten in den Tod. Rund 25 Prozent seiner Patienten kommen aus Frankreich, sagt Damas im Gespräch mit der DW. Für ihn öffnet das neue Gesetz vor allem einen Dialog zwischen Medizinern und Patienten über das Sterben. Bislang gelte dort noch die “Herrschaft des Unsagbaren”.
Mit der Abstimmung in der Nationalversammlung fällt für Frankreich eine rechtliche Grundsatzentscheidung. Für Präsident Emmanuel Macron geht es um die Umsetzung eines Wahlversprechens für seine zweite und letzte Amtszeit. Es dürfte das letzte gesellschaftspolitische Großprojekt des ausgehenden französischen Präsidenten sein.
Tessa Walther hat an diesem Bericht mitgearbeitet.
Sollten Sie selbst Selbstmordgedanken hegen oder in einer emotionalen Notlage stecken, zögern Sie nicht, Hilfe zu suchen. Wo es Hilfe in Ihrem Land gibt, finden Sie unter der Website https://www.befrienders.org/.
In Deutschland hilft Ihnen die Telefonseelsorge unter den kostenfreien Nummern 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222.
Quelle:
www.dw.com



